Fusionskontrolle

Das Bundeskartellamt hat rund 1.200 angemeldete Vorhaben geprüft – in etwa so viele wie im Frühjahr. Davon wurden sieben Zusammenschlüsse vertieft geprüft: In zwei Fällen wurde die Freigabe nur unter Auflagen erteilt. Das war bei den Fusionen von XXXLutz und Tessner sowie bei Kaufland und Real der Fall.

Drei Fälle wurde nach vertiefter Prüfung ohne Auflagen freigegeben: Allianz und ControlExpert. Malteser Krankenhaus und die Diakonissen Flensburg. Sowie Belron, Carglass und A.T.U.. In zwei Fällen läuft das Hauptprüfverfahren derzeit noch. 

Die Veräußerung der Standorte von Real beschäftigt das Bundeskartellamt in drei verschiedenen Verfahren. Entschieden ist bislang, dass Globus bis zu 24 Standorte übernehmen und Kaufland nur unter Bedingungen bis zu 92 Standorte erwerben darf. Die Übernahmepläne von Edeka werden noch geprüft. 

Digitalwirtschaft

„Die Digitalwirtschaft bleibt Top-Priorität des Bundeskartellamtes", erklärt Andreas Mundt. "Wir prüfen derzeit mögliche Eingriffe seitens Amazons in die Preissetzungsfreiheit der Market-Place-Händler und mögliche Benachteiligungen dieser Händler durch Amazons Zusammenarbeit mit Markenherstellern. Wir hoffen, die konkrete Umsetzung unserer Grundsatzentscheidung zu Facebook aus dem Jahr 2019 wegen der Zusammenführung von Daten in 2021 zu Ende zu bringen."

Gegen Facebook hat das Bundeskartellamt ein zweites Missbrauchsverfahren eingeleitet, das die Verknüpfung von Virtual Reality Produkten des Konzerns mit seinem sozialen Netzwerk betrifft. Außerdem arbeitet es an der grundlegenden Sektoruntersuchung zur Onlinewerbung. Weitere Fälle sind, auch im Hinblick auf die Umsetzung der GWB-Novelle, in Vorbereitung.

Bereits 2019 hatte das Bundeskartellamt in seinem damaligen Missbrauchsverfahren Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Dieser Fall befindet sich derzeit noch in der gerichtlichen Klärung. 

Im Bereich der digitalen Wirtschaft ist neben den Verfahren sowie informellen Konsultationen etwa zu Kooperations- und Plattformvorhaben auch die Grundsatzarbeit von zentraler Bedeutung. Das Bundeskartellamt bringt seine Expertise in die nationale und internationale Diskussion dringender wettbewerbspolitischer Fragen im Bereich der digitalen Wirtschaft ein.

Darüber hinaus stand in diesem Jahr besonders die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Fokus. Diese soll insbesondere die Missbrauchsaufsicht über digitale Großkonzerne weiter stärken. Andreas Mundt erläutert: „Im deutschen Kartellrecht werden wir hoffentlich schon bald sehr wichtige Ergänzungen sehen, um den Missbrauch von Marktmacht durch große digitale Plattformen wirksam verhindern zu können. Der Gesetzgebungsprozess zur GWB-Novelle ist weit fortgeschritten und wir bereiten uns auf die Anwendung dieses neuen Instruments ab dem kommenden Jahr vor."

Mit der 10. GWB-Novelle soll das Bundeskartellamt in die Lage versetzt werden, Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb im Kontext der digitalen Wirtschaft bestimmte Verhaltensweisen zu verbieten.

Er begrüße auch die Initiativen der EU-Kommission zum Digital Markets Act (DMA). Im Gleichschritt mit den Fällen der EU-Kommission würden die nationalen Wettbewerbsbehörden durch ihre Fallpraxis die Regeln der Digitalwirtschaft weiter konkretisieren.

Verbraucherschutz

Im Verbraucherschutz hat das Bundeskartellamt im Juli 2020 seinen Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Smart-TVs und im Oktober 2020 die Ergebnisse seiner Untersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet veröffentlicht. Im November wurde eine neue verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten eingeleitet. Im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt bereits eine Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet abgeschlossen.

Vergabekammern und Wettbewerbsregister

Im Jahr 2020 wurden bei den Vergabekammern des Bundes über 120 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Die Fälle betrafen überwiegend die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, gefolgt von Bauaufträgen. Schwerpunkte in diesem Jahr bildeten Aufträge aus den Bereichen IT-Hard- und Software, Arbeitsmarktdienstleistungen sowie Verteidigung und Sicherheit. 

Das Bundeskartellamt treibt den Aufbau des Wettbewerbsregisters des Bundes voran, das einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen leisten soll. Mit einer einzigen elektronischen Abfrage sollen öffentliche Auftraggeber künftig nachprüfen können, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist. Das Register soll nach der aktuellen Zeitplanung im ersten Quartal 2021 sukzessive seinen Betrieb aufnehmen.


Autor: Verena Gründel

Verena Gründel ist seit Anfang 2021 Chefredakteurin der W&V. Die studierte Biologin und gelernte Journalistin schrieb für mehrere Fachmagazine in der Kommunikationsbranche, bevor sie 2017 zur W&V wechselte. Sie begeistert sich für Marken- und Transformationsgeschichten, hat ein Faible für Social Media und steht regelmäßig als Moderatorin auf der Bühne.