
EU billigt neue EU-Fernsehrichtlinie
Die TV-Sender in der Europäischen Union dürfen künftig in Ausnahmefällen Programme durch die Platzierung von Produkten wie Autos oder Lebensmitteln finanzieren.
Die TV-Sender in der Europäischen Union dürfen künftig in Ausnahmefällen Programme durch die Platzierung von Produkten wie Autos oder Lebensmitteln finanzieren. Das sieht die neue EU-Fernsehrichtlinie vor, die der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel gebillt hat. Die Mitgliedstaaten können nun Regeln festlegen, die garantieren sollen, dass die Praxis für den Zuschauer klar gekennzeichnet ist.
EU-Staaten können die umstrittene Platzierung von Produkten in Serien, Spielfilmen und Sportsendungen erlauben, um ihre jeweiligen Anbieter im Wettbewerb mit Konkurrenten aus China, Indien und den USA gleichzustellen. Der Anbieter muss sicherstellen, dass der Zuschauer die Produktplatzierung erkennt. Darauf muss zu Beginn und am Ende und nach jeder Werbepause hingewiesen werden. Sender dürfen das Programm alle 30 Minuten für einen Werbeblock unterbrechen. Für Kinder- und Nachrichtensendungen gelten diese Ausnahmen nicht.
Die Neufassung der Richtlinie war nötig, um beispielsweise neue Vertriebskanäle im Internet zu erfassen. Die Richtlinie soll zudem alle Anbieter beim Jugendschutz gleichstellen.
Nach dem Kulturausschuss des Parlaments ist nun der zuständige Ministerrat am 24. Mai am Zuge. Der Kompromiss zwischen dem Parlament und den 27 Mitgliedstaaten war in den vergangenen Wochen auch mit Hilfe der EU-Kommission ausgehandelt worden. Die Zustimmung im Rat wie auch im Plenum des Parlaments im Juni gelten als Formsache. Die alte Richtlinie stammt von 1989.