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EU verbietet DVB-T-Förderung

Erneut hat die Europäische Kommission Förderpläne für das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) gekippt. Nach Berlin-Brandenburg muss nun Nordrhein-Westfalen auf die Unterstützung verzichten.

Text: W&V Redaktion

24. Oktober 2007

Erneut hat die Europäische Kommission Förderpläne für das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) gekippt. Nach Berlin-Brandenburg muss nun Nordrhein-Westfalen auf die Unterstützung verzichten.
Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga) begrüßt das EU-Vorgehen. Anga-Präsident Thomas Braun: "Die Entscheidung der EU-Kommission ist eine wichtige Mahnung zu fairen Wettbewerbsbedingungen im fortschreitenden Digitalisierungsprozess. Die einseitige Subventionierung von DVB-T ist und bleibt rechtswidrig. Unser Eintreten für eine technologieneutrale Medienpolitik wurde erneut bestätigt. Die EU-Kommission hat nochmals klargestellt, dass der Staat zwar die Digitalisierung fördern, dabei aber nicht einzelne Übertragungswege bevorzugen darf." Das müsse auch für das neue Handy-TV (DVB-H) gelten, so Braun.
Im November 2005 hatte die EU-Kommission nach einer Beihilfebeschwerde der ANGA bereits die Subventionierung von DVB-T in Berlin-Brandenburg für rechtswidrig erklärt und die Rückforderung aller an die Programmveranstalter ausgezahlten Zuschüsse angeordnet. Im Anschluss an dieses Verfahren wurde die beihilferechtliche Überprüfung der Förderpläne für NRW aufgenommen.


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