Digitaler Binnenmarkt:
EU will einfachere Steuerregeln für den digtialen Handel
Die Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, um den elektronischen Geschäftsverkehr innerhalb der EU zu vereinfachen: Die Mehrwertsteuer auf Online-Medienangebote in Deutschland könnte sinken. Und Online-Händler können auf einfachere Steuerregeln hoffen.
Die EU-Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, um den elektronischen Geschäftsverkehr innerhalb der EU zu vereinfachen: So können nun Online-Händler auf vereinfachte Steuerregeln hoffen. Statt sich wie bisher in jedem Land für die Mehrwertsteuer-Erhebung anzumelden, müssten sie nach dem Willen der EU-Kommission künftig nur noch vierteljährlich eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben. Für den elektronischen Verkauf von Dienstleistungen wie Apps für Mobiltelefone gebe es schon ein solches System, erklärte die Brüsseler Behörde.
Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen würde nach EU-Angaben mit den neuen Regeln um 95 Prozent sinken. Derzeit entstehen Händlern demnach pro Jahr Kosten von 8.000 Euro für jedes EU-Land, in dem sie Waren verkaufen. Die Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedsstaaten ließen sich laut EU-Kommission um sieben Milliarden Euro pro Jahr steigern.
Außerdem will die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten künftig freistellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Printmedien auch für elektronische Angebote anwenden. Die Bundesregierung und deutsche Verleger hatten schon lange auf eine Angleichung gedrängt.
Ob Online-Medieninhalte auch für Nutzer günstiger werden, bleibt abzuwarten. Das hängt davon ab, ob die Anbieter die Einsparungen an ihre Kunden weitergeben.
Derzeit gilt für die Online-Angebote von Zeitungen in Deutschland bisher der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für gedruckte Zeitungen der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Auch bei e-Books will die EU-Kommission nun eine Anpassung ermöglichen. Die EU-Staaten müssten den Plänen zustimmen, das Europaparlament wird befragt.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßte den Vorstoß. "Diese Angleichung war überfällig", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Ähnlich äußerten sich die europäischen Branchenverbände ENPA und EMMA. Die geplanten Neuerungen schaffen aus ihrer Sicht Spielraum für zusätzliche Investitionen in Journalismus und digitale Inhalte.
"Die Entscheidung unterstützt Verlage dabei, ihre digitalen Plattformen auszubauen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Scherzer. Das Bohren dicker Bretter habe sich am Ende gelohnt. "Wir hoffen, dass nun die Finanzminister der Mitgliedsstaaten im Rat Wirtschaft und Finanzen dieser Initiative zustimmen, um damit endlich auch der neuen digitalen Medienwirklichkeit Rechnung zu tragen."
Auch der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, reagierte erfreut: "Europa tut gut daran, seine kulturelle Identität mehr und mehr zu stärken. Ein Buch ist ein Buch, und eine Zeitung ist eine Zeitung. Das gilt unabhängig vom Trägermedium."
Die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert erklärte: "Ich hoffe vor allem, dass die neuen Mehrwertsteuersätze lokalen und regionalen Zeitungen helfen, den unumkehrbaren Wandel von analogen hin zu digitalen Verkaufskanälen besser zu bewältigen." (dpa)