
Jan Kralitschka:
Einstweilige Verfügung gegen "Bild": Keine Fotos mehr vom Bachelor-Kind
Nachdem die "Bild"-Zeitung Werbeaufnahmen vom RTL-Bachelor und seiner Tochter nutzte, bremst Jan Kralitschka das Springer-Blatt kräftig ein...
Nachdem die "Bild"-Zeitung Werbeaufnahmen vom RTL-Bachelor und dessen Tochter für einen Bericht nutzte, hat Jan Kralitschka eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt erwirkt. Die Aufnahme des Kindes darf nicht mehr verwendet werden, die Nutzung war "keineswegs legitimiert". Ihren Artikel "Warum gab der 'Bachelor' diese Traumfamilie auf?" illustrierte die "Bild"-Zeitung mit einem Foto, das den RTL-Beau samt ehemaliger Freundin Ann Kristin Brücker und der gemeinsamen Tochter zeigt. Bei dem Bild handelt es sich um eine Werbeaufnahme für die Barcelo-Hotelkette, die kurz vor der Trennung des Paares im Jahr 2011 entstanden ist.
Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Köln dem Boulevardblatt nun die Verbreitung des Kinderfotos untersagt. Im Gegensatz zur werblichen Nutzung, aus der die echte Familienbeziehung der Testimonials und deren Namen nicht hervorgehen, hat die "Bild"-Berichterstattung das Kind eindeutig als Kralitschkas Tochter ausgewiesen - zuvor war das Mädchen anonym geblieben.
"An einer derartigen Erkennbarmachung des Kindes bestand jedoch kein berechtigtes öffentliches Interesse, so dass die Verbreitung des Fotos rechtswidrig war", heißt es in der Argumentation der zuständigen Anwaltskanzlei Höcker, die Kralitschka - selbst studierter Jurist - im Fall seiner Tochter beauftragte.
Mit der Entscheidung werden die Rechte von Kindern, die im Einverständnis ihrer Eltern an Werbeaufnahmen teilnehmen, gestärkt. "Die Kinder verlieren durch ihr Mitmachen an solchen anonymen Aufnahmen nicht ihre Privatsphäre", so Medienanwalt Ralf Höcker, zu dessen Mandantenkreis zahlreiche Prominente wie Jörg Kachelmann und Heidi Klum zählen. Wegen des Zeigens unverpixelter Kinderbilder hat Höcker Topmodel-Mutter Klum gegenüber "Bild" auf dem Kriegspfad vertreten.