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Gerichtsurteil:
Ergo darf nicht mehr mit dem "Kundenanwalt" werben

Da kann ja jeder kommen: Das Landgericht Düsseldorf hat es dem Versicherer Ergo in einem Urteil untersagt, weiter mit seinem vermeintlich neutralen "Kundenanwalt" zu werben. Geklagt hatte die Berliner Anwaltskammer.

Text: Markus Weber

2. August 2013

Vor genau zwei Jahren begann der Versicherungsriese Ergo mit seinem damals neu installierten "Kundenanwalt" zu werben, der sich im Streitfall für die Versicherten einsetzen sollte. Das passte gut zur großen Dachmarkenkampagne von Aimaq von Lobenstein, in welcher sich Ergo als ultimativer Kundenversteher in Szene setzte. Doch mit dem Kundenanwalt ist nun vorläufig Schluss. Das Landgericht Düsseldorf hat dem Unternehmen jetzt in einem Urteil untersagt, weiter damit zu werben (AZ: 34 O 8/13). Geklagt hatte die Rechtsanwaltskammer Berlin. "Die Kunden gewinnen durch diese Werbung den falschen Eindruck, der 'Kundenanwalt' vertrete wie ein Rechtsanwalt alleine ihre Interessen, obwohl er in die Hierarchie der Ergo-Versicherung eingebunden ist", zitiert die Nachrichtenagentur dpa den Präsidenten der Anwaltskammer Marcus Mollnau. Ergo will gegen die Entscheidung - die noch nicht rechtskräftig ist - in Berufung gehen. Der Ergo-Kundenanwalt sei zwar kein Rechtsanwalt, vertrete aber als Instanz im Unternehmen die Interessen der Kunden. (dpa/mw)


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Autor: Markus Weber

Markus Weber ist seit 20 Jahren Mitglied der W&V-Redaktion. Als Nachrichtenchef ist er für die aktuellen Themen auf wuv.de zuständig. Darüber hinaus ist er innerhalb der Redaktion der Themenverantwortliche für "CRM & Data". Aufgewachsen ist Markus auf einem Bauernhof im Württembergischen Allgäu. Mit fünf Geschwistern.


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