Künstliche Intelligenz:
Europarat liefert Richtlinien für den Einsatz von KI
Der Europarat hat Richtlinien für die Verwendung von künstlicher Intelligenz und den Datenschutz veröffentlicht. Dabei geht es vor allem um den Schutz der Menschenrechte und den Schutz personenbezogener Daten.
Anlässlich des Internationalen Datenschutztages hat der Europarat Richtlinien für die Verwendung von künstlicher Intelligenz und den Datenschutz veröffentlicht. Es geht vor allem um den Schutz der Menschenrechte und den Schutz personenbezogener Daten. Der Appell richtet sich nicht nur an Politiker, sondern auch an Entwickler von KI-Anwendungen, Hersteller und Dienstleister.
Hier die einzelnen Punkte:
- Bewerten Sie die möglichen negativen Auswirkungen von KI-Anwendungen auf die Menschenrechte. Ergreifen Sie Maßnahmen, damit Risiken vermieden oder möglichst klein gehalten werden können.
- Stellen Sie die Menschenrechte in den Vordergrund. So lassen sich potenzielle Vorurteile und etwaige Diskriminierungen vermeiden.
- Überprüfen Sie ständig Qualität, Art, Herkunft und Menge der verwendeten personenbezogenen Daten. Vermeiden Sie unnötige, redundante oder unwichtige Daten.
- Achten Sie darauf, dass es negative Auswirkungen auf einzelne Menschen und die Gesellschaft haben kann, wenn Daten aus ihrem Kontext gelöst verwendet werden. Zum Beispiel auch über algorithmische Modelle.
- Bilden und befragen Sie unabhängige Expertengremien, um mögliche Verzerrungen zu entdecken. Arbeiten Sie mit Gruppen von Menschen zusammen, die mit KI-Anwendungen zu tun haben.
- Gestalten Sie alle Produkte und Dienstleistungen so, dass keine automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt, ohne dass der Einzelne seine Einwilligung dazu gegeben hat.
- Informieren Sie Nutzer darüber, dass sie mit einer KI-Anwendung interagieren.
- Räumen sie ein Widerspruchsrecht ein, wenn es Technologien betrifft, die die Meinung und persönliche Entwicklung des Nutzers beeinflussen.