
FSK 12, FSK 16: TV weitet Freiwillige Selbstkontrolle auf Web-Beiboote aus
Die Altersfreigabe für Fernsehsendungen wie etwa "FSK 12" gilt künftig für fernsehähnliche Inhalte im Netz. Nötig dafür war ein Beschluss aus München...
Hinweise auf die Altersgrenze von Filmen, Serien oder Dokus wie "FSK 12 Jahre" werden künftig auch TV-Inhalten im Netz vorangestellt. Der Jugendschutz und das Label der FSF Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (wobei mit "FSK" der Begriff der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft allgemein bekannt ist) greifen damit künftig auch im Netz. Dem vorausgegangen ist ein Beschluss in München: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat jetzt dem Antrag der FSF auf "Erweiterung ihrer Anerkennung für fernsehähnliche Inhalte in Telemedien" zugestimmt, wie es in einer Mitteilung der Medienwächter heißt. Dazu zählen Spielfilme, TV-Movies, Fernsehserien oder Dokumentarfilme - also Inhalte, die üblicherweise im Fernsehen laufen, aber auch im Internet zur Verfügung stehen.
"Der Beschluss der KJM stellt eine Ausweitung der Kompetenzen der FSF dar, die ganz im Sinne der zunehmenden Konvergenz der Medien ist", sagt Siegfried Schneider, der Vorsitzende der KJM und Chef der Münchner Medienanstalt BLM. Wenn durch die Neuerung künftig mehr Anbieter fernsehähnlicher Inhalte in Telemedien ihre Inhalte vorab der Selbstkontrolle vorlegen würden, sei das ein Gewinn für den Jugendschutz, so der Medienhüter.
So kann mit der Erweiterung der FSF-Zuständigkeit - wie auch schon mit der Anerkennung von FSK.online und USK.online im September vergangenen Jahres - der Jugendmedienschutz vor allem im Bereich der "entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote im Internet" noch weiter verbessert werden, hebt die KJM hervor. Denn grundsätzlich sei jeder Anbieter für die Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung seines Angebotes selbst verantwortlich. "Er muss vor der Verbreitung von Inhalten die mögliche entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Wirkung seines Angebotes auf Kinder und Jugendliche in eigener Verantwortung prüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen", erinnern die Medienwächter.
Anreiz für Sender und Nachteil für die Medienwächter: Nutzen und achten TV-Anbieter die Altersfreigaben von FSF und FSK, wird es für die Jugendschutzkommission schwer, im Nachgang rügend einzuschreiten. Die KJM formuliert es so: "Halten sich die Anbieter an die Vorgaben der anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen und bewegen sich die Entscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen im Rahmen des ihnen übertragenen Beurteilungsspielraums, sind rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter durch die KJM oder die zuständige Landesmedienanstalt allerdings ausgeschlossen."
Die FSF ist als gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland organisiert. Ziel der FSF ist es nach eigenen Angaben, "einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch medienpädagogische Aktivitäten, Publikationen und Unterstützung von Forschungsarbeiten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern". Seit 1994 lassen die Vereinsmitglieder ihre Programme bei der FSF prüfen, seit August 2003 arbeitet die FSF als anerkannte Selbstkontrolle im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).