
Flip Flop gegen FitFlop vor Gericht
Die Marke Flip Flop fühlt sich in ihren Markenrechten verletzt und will juristisch gegen die britische Trend-Sandale FitFlop vorgehen, die es seit Mai auch in Deutschland zu kaufen gibt.
Die Marke Flip Flop fühlt sich in ihren Markenrechten verletzt und will juristisch gegen die britische Trend-Sandale FitFlop vorgehen, die es seit Mai auch in Deutschland zu kaufen gibt. Mit einer neu entwickelten Sohle soll der FitFlop während des Gehens die Muskulatur vom Gesäß abwärts trainiert werden. In einer breit angelegten PR-Offensive wird er als Anti-Cellulite-Programm beschrieben.
Torsten Sereda, Manager Corporate Communications bei Flip Flop: "Die kürzlich aufgetretene Bezeichnung FitFlop verletzt nach Ansicht unserer Anwälte unseren Markenschutz. Wir werden deshalb gegen die entsprechenden Anmeldungen und gegen jeden Vertreiber juristisch vorgehen, um unsere Rechte zu schützen." Flip Flop ist Eigentum der Bernd Hummel Holding GmbH, seit 1997 in Deutschland geschützt und erst kürzlich als IR- und EU-Marke registriert.
FitFlop hingegen sieht laut Sprecher Sascha Hitti keine Probleme. Die Produkte spielten hinsichtlich Preis und Zweck in unterschiedlichen Ligen, kostet der FitFlop-Schuh doch rund dreimal so viel wie das Flip Flop-Modell.
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