
Bundesverfassunsgericht :
Gabriele Pauli vs Bild: "Durchgeknallte Frau" geht gar nicht
"Bild"-Mann Franz Josef Wagner hat mit der Bezeichnung "durchgeknallte Frau" die Ehre der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli verletzt.
Die Bezeichnung "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss entschieden. Abhängig vom Zusammenhang kann diese Bezeichnung demnach nicht mehr mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar sein. Die Richter geben damit teilweise der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli recht. Pauli hatte gegen Äußerungen in einem Beitrag von Bild.de geklagt, den das Online-Medium 2007 als Reaktion auf ihre Fotos in Latex-Handschuhen veröffentlicht hatte. 2012 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München Paulis Klage abgewiesen. Gegen dieses Urteil war sie vor das Verfassungsgericht gezogen. Der Springer-Verlag wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben und prüft den Beschluss. Die weitergehende Beschwerde der ehemaligen Landrätin, mit der sie sich unter anderem gegen die Billigung der Bezeichnung "Domina-Posen" durch das OLG wandte, scheiterte beim Verfassungsgericht jedoch.
In der Auseinandersetzung um eine "Post von Wagner“ aus dem Frühjahr 2007 ist es darum gegangen, dass Kolumnist Franz Josef Wagner Pauli als "Latex-Landrätin" und als "durchgeknallte Frau" bezeichnet hat. Er bezog sich auf eine legendäre Fotostrecke im damaligen Gesellschaftsmagazin "Park Avenue". Die Politikerin, die auch in den Rücktritt des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber involviert gewesen ist, klagte auf Unterlassung und zog durch die Instanzen. Nach einem ersten Urteil im im tiefsten Oberbayern durfte die "Bild"-Familie die in dem Artikel verwendeten Zitate nicht mehr veröffentlichen, hat das Stück aber wieder online. Springer legte immer wieder Rechtsmittel ein.