2. Werden in der Gesetzgebung Unterschiede gemacht zwischen Non-Food- Geschenken wie einem Smartphone und verderblichen Lebensmitteln, wie einer Flasche Wein oder einem Lebensmittelkorb?

Christoph Curvers: Einige Arbeitgeber unterscheiden in ihren Richtlinien zwischen Geld- und Sachgeschenken, aber eine weitergehende Unterscheidung nach der Art der Sachgeschenke gibt es nicht. Peter F. Schmid: Auch wenn es heute schon sehr günstige Smartphones gibt: Dieses Beispiel ist eindeutig zu wertvoll, um noch als "Aufmerksamkeit" durchzugehen.

3. Was muss ich mit zu teuren Geschenken machen? Zurückschicken? Und wer bezahlt den Versand?

Christoph Curvers: Wenn ein Geschenk die im Unternehmen geltende Wertgrenze überschreitet, dann lehnt man höflich, aber bestimmt ab. Das gilt auch für Präsente, die einem nicht persönlich überreicht, sondern zugesandt werden: Einfach den Vorgesetzten informieren und das Geschenk mit einem netten Anschreiben zurücksenden – am besten mit dem Hinweis auf die eigenen Unternehmensrichtlinien. Zu den Versandkosten ist zu sagen, dass das Geschenk rechtlich betrachtet eine unverlangte Warensendung ist. Daher dürfte man den Absender auffordern, es entweder abzuholen oder den Rückversand auf seine Kosten zu organisieren.

Peter F. Schmid: Unternehmen sollten aber die Kirche im Dorf lassen. Denn in der Praxis stößt man den Geschäftspartner so unnötig vor den Kopf. Dieser wollte dem Einkäufer im Normalfall nur eine Freude machen – ganz ohne Bestechungsgedanken. Besser kommt ein Rückversand an, dessen Kosten der Arbeitgeber trägt und mit einem freundlichen und kurz erklärenden Brief versehen ist. Damit zeigt das Unternehmen auch, dass es die Mitarbeiter bei der Einhaltung der eigenen Richtlinien unterstützt.

 4. Darf ich zu teure Geschenke an meine Kinder/Verwandten/Kollegen weitergeben?

Christoph Curvers: Das ist egal. Denn im Bereich der strafrechtlich relevanten Bestechlichkeit ist es gleichgültig, ob der dabei herausspringende Vorteil dem Bestochenen selbst zu Gute kommt oder einem Dritten. Und auch zivilrechtlich spielt die spätereVerwendung kaum eine Rolle: Maßgebend ist, dass der Einkäufer das Geschenk überhaupt angenommen hat. Die Weitergabe an Kollegen könnte anders zu bewerten sein, ist aber ohne Rücksprache mit dem Vorgesetzten nicht zu empfehlen. Gesetz und Unternehmensrichtlinien gelten schließlich auch für Ihre Kollegen.

5. Muss ich zu teure Geschenke meinem Vorgesetzten melden?

Christoph Curvers: Wenn in den Unternehmensrichtlinien nur eine Wertgrenze geregelt ist, sollte man jedes Geschenk dem Chef zeigen, denn wenn man den tatsächlichen Wert des Geschenkes falsch einschätzt, droht Ärger.

Peter F. Schmid: Am besten ist es aber, wenn die Unternehmensrichtlinie zum Umgang mit Geschenken eine Meldung beim Chef vorsieht. Damit werden Missverständnisse verhindert. Übrigens hat der Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e.V. eine Verhaltensrichtlinie für Einkäufer erarbeitet, die auch das Thema Bestechung behandelt. (Link: http://www.bme.de/BME-Verhaltenskodex-gegen-Korruption-vorgestellt.44625.0.html)

Christoph Curvers: Diese reicht zwar zur Schaffung einer Rechtssicherheit für den Einkäufer bei Weitem nicht aus, ist aber für Unternehmen und ihre Mitarbeiter immerhin ein Einstieg ins Thema.

6. Was passiert, wenn ich gegen die Regeln (Gesetz/Unternehmensrichtlinien) verstoße?

Christoph Curvers: Wer sich im Rechtssinne bestechen lässt und erwischt wird, der verliert auf jeden Fall den Arbeitsplatz und möglicherweise auch die Freiheit.

Peter F. Schmid: Ich kenne Fälle, in denen eine einzige Kiste mittelprächtigen Rotweins eine bürgerliche Existenz vernichtet hat.

7. Was passiert, wenn ich unwissentlich (z.B. weil das Geschenk billiger aussieht, als es ist) verstoße?

Christoph Curvers: Kurz gesagt: Damit würden Sie nicht durchkommen. In Zeiten des Internet ist die korrekte Wertermittlung jeder beliebigen Ware nur ein paar Klicks entfernt.

Peter F. Schmid: Aber auch hier gilt: Indem Sie einfach jedes Geschenk unabhängig vom tatsächlichen oder vermuteten Wert Ihrem Vorgesetzten zeigen und das jeweils weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen, können Sie solche Situationen zuverlässig vermeiden.

Wer liefert was? ist die wahrscheinliche bekannteste Lieferantensuchmaschine für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Das 1932 gegründete Traditionsunternehmen stieg via Btx und CD-ROM schon in den 80er Jahren ins Digitalgeschäft ein und startete 1995 die erste Internet-Plattform. Mittlerweile läuft das Geschäft komplett digital ab. Europaweit beschäftigt "Wer liefert was?" über 200 Mitarbeitern, der Hauptsitz ist Hamburg.


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Autor: W&V Redaktion

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