
Gelockerte Werberegeln für Privat-TV in Österreich
Im kommerziellen Fernsehen Österreichs wird es künftig nur noch für Filme, Nachrichtensendungen und Kinderprogramme einen zeitlichen Mindestabstand zwischen zwei Werbeunterbrechungen geben.
Der Wiener Nationalrat hat die Werberegelungen für Privatsender in der Alpenrepublik gelockert. Betroffen sind davon auch deutsche Unternehmen wie ProSiebenSat.1 oder die Tele München Gruppe, die in der Nachbarrepublik die Sender Puls 4 bzw. ATV betreiben.
Im kommerziellen Fernsehen Österreichs wird es künftig nur noch für Filme, Nachrichtensendungen und Kinderprogramme einen zeitlichen Mindestabstand zwischen zwei Werbeunterbrechungen geben. Zudem entfällt die bisherige Limitierung für Teleshopping-Fenster. Fernseh- und Kinofilme sowie Kinder- und Nachrichtensendungen dürfen pro halber Stunde einmal unterbrochen werden. Kindersendungen müssen dabei mehr als eine halbe Stunde dauern, um eine Werbepause haben zu dürfen. Im Radiobereich sollen die Unterbrechungsmöglichkeiten bei Nachrichten- und Kindersendungen an den Fernsehbereich angeglichen werden.
Allerdings sind sie Regelungen bei Kinderprogrammen bei Abgeordneten der verschiedensten Fraktionen in Wien auf Unmut gestoßen. Deshalb wurde die Regierung in einem Entschließungsantrag einstimmig aufgefordert, mit den Privatsendern in Gespräche einzutreten, um diese zum Verzicht auf Werbung in Kindersendungen zu bewegen.
Der Beschluss, der auf eine EU-Richtlinie aufbaut, ist nur der erste Teil eines ganzen Paketes, das noch im Lauf des Jahres 2009 umgesetzt werden dürfte. Geplant sind etwa Änderungen im Kurzberichterstattungsrecht. So können künftig aus einer fremden, exklusiven Fernsehübertragung Ausschnitte von bis zu 90 Sekunden über Ereignisse "von großem öffentlichem Interesse" übernommen werden, wobei keine Kosten für Rechte sondern nur noch für den technischen Zugang verrechnet werden dürfen. Ebenfalls geplant ist eine Verschärfung der Product-Placement-Regelungen.