WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Gelockerte Werberegeln für Privat-TV in Österreich

Im kommerziellen Fernsehen Österreichs wird es künftig nur noch für Filme, Nachrichtensendungen und Kinderprogramme einen zeitlichen Mindestabstand zwischen zwei Werbeunterbrechungen geben.

Text: W&V Redaktion

23. Januar 2009

Der Wiener Nationalrat hat die Werberegelungen für Privatsender in der Alpenrepublik gelockert. Betroffen sind davon auch deutsche Unternehmen wie ProSiebenSat.1 oder die Tele München Gruppe, die in der Nachbarrepublik die Sender Puls 4 bzw. ATV betreiben.
Im kommerziellen Fernsehen Österreichs wird es künftig nur noch für Filme, Nachrichtensendungen und Kinderprogramme einen zeitlichen Mindestabstand zwischen zwei Werbeunterbrechungen geben. Zudem entfällt die bisherige Limitierung für Teleshopping-Fenster. Fernseh- und Kinofilme sowie Kinder- und Nachrichtensendungen dürfen pro halber Stunde einmal unterbrochen werden. Kindersendungen müssen dabei mehr als eine halbe Stunde dauern, um eine Werbepause haben zu dürfen. Im Radiobereich sollen die Unterbrechungsmöglichkeiten bei Nachrichten- und Kindersendungen an den Fernsehbereich angeglichen werden.
Allerdings sind sie Regelungen bei Kinderprogrammen bei Abgeordneten der verschiedensten Fraktionen in Wien auf Unmut gestoßen. Deshalb wurde die Regierung in einem Entschließungsantrag einstimmig aufgefordert, mit den Privatsendern in Gespräche einzutreten, um diese zum Verzicht auf Werbung in Kindersendungen zu bewegen.
Der Beschluss, der auf eine EU-Richtlinie aufbaut, ist nur der erste Teil eines ganzen Paketes, das noch im Lauf des Jahres 2009 umgesetzt werden dürfte. Geplant sind etwa Änderungen im Kurzberichterstattungsrecht. So können künftig aus einer fremden, exklusiven Fernsehübertragung Ausschnitte von bis zu 90 Sekunden über Ereignisse "von großem öffentlichem Interesse" übernommen werden, wobei keine Kosten für Rechte sondern nur noch für den technischen Zugang verrechnet werden dürfen. Ebenfalls geplant ist eine Verschärfung der Product-Placement-Regelungen.


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


08.05.2025 | ISB UrbanForestry GmbH | Altdorf Projektmanager:in (m/w/d)
ISB UrbanForestry GmbH Logo
02.05.2025 | Greiner Bio-One GmbH | Frickenhausen Expert Global Product Marketing (m/w/d)
Greiner Bio-One GmbH Logo
03.05.2025 | Lotum | Bad Nauheim (Hessen) Product Designer:in (UX/UI) (w/m/d)
Lotum Logo
29.04.2025 | Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH | Leinfelden-Echterdingen Produktkommunikationsmanager (m/w/d)
Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH Logo
17.04.2025 | Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH | Leinfelden-Echterdingen Produktkommunikationsmanager Deventer (m/w/d) (Teilzeit)
Roto Frank Fenster- und Türtechnologie GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.