Verhandlungen zwischen Youtube und Gema scheiterten, weshalb der Rechteverwerter vor Gericht zog. Seit dem 1. April 2009 gibt es keinen Vertrag mehr zwischen der Gema und YouTube. Nach Ansicht der Gema werden daher seitdem alle Werke aus ihrem Repertoire, die auf Youtube auftauchen, illegal genutzt. Mit den werbefinanzierten Musik-Streaming-Diensten Simfy und Deezer hat die Gema bereits Verträge. Seit Dezember 2011 hat sie einen Tarif, bei dem sie 10,25 Prozent der Werbeeinnahmen erhält vorsieht. Bei Diensten mit "hoher Interaktivität", zu denen YouTube zählen dürfte, werden ohne Rabatt 0,6 Cent pro abgerufenem Stream fällig.

Da bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der sogenannte fliegende Gerichtsstand gilt, konnte sich die Gema das Gericht aussuchen. Dass sie sich dabei an das Landgericht Hamburg wandte, dürfte kein Zufall gewesen sein. “Die Hamburger Gerichte sind für ihre sehr urheberfreundliche Rechtsprechung bekannt.“ Erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Die Gema hofft darauf, dass der Rechtsstreit zum Präzedenzfall für die Haftung von Plattformbetreibern in Deutschland wird. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Google noch Revision einlegen könnte.

Aktuell versucht die Gema mit einer breiten Imagekampagne die Öffentlichkeit für Belange der Musikautoren sensibilisieren.

(fm/dpa)


Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Franziska Mozart berichtet seit vielen Jahren über die Marketing- und Medien-Branche. Die freie Journalistin beschäftigt sich am liebsten mit Nachhaltigkeit und Digitalisierung und am allerliebsten mit der Schnittstelle dieser beiden Bereiche. Für die W&V ist sie regelmäßig als Nachrichtenchefin tätig und betreut den Green CMO Award sowie den Deutschen Mediapreis betreut. Sie gilt als Expertin zum Thema Nachhaltigkeitsmarketing und ist Co-Autorin des Buches "Superpower Sustainable Marketing".