
Mit Foto und Klarnamen:
Gericht gestattet Facebook-Pranger von "Bild"
Wer im Netz Hasskommentare mit Foto und Klarnamen postet, muss hinnehmen, dass Medien das abbilden. So lautet die Entscheidung im Fall "Bild" vs. Nutzerin.
"Bild" darf Menschen anprangern, die bei Facebook oder Twitter rechte Parolen verbreitet und den Hass gegen Flüchtlinge geschürt haben - mit Foto und Klarnamen. Das entschied jetzt das Landgericht München. Hintergrund: Die Richter hatten über einen Antrag einer Frau zu entscheiden, die dem Springer-Blatt per Einstweiliger Verfügung untersagen wollte, ihr Foto im Zusammenhang mit einem Post zu zeigen.
"Bild" formuliert es in eigener Sache und unter der Headline "Gericht hat kein Verständnis für Internet-Hetzer" so: "Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung damit, dass der Post von Frau O. (von der Red. entfernt) öffentlich sei.“ Jedermann könne sich ihr Foto im Internet anschauen. Sie müsse es deshalb hinnehmen, dass auch die Medien ihr Foto in einem kritischen Bericht zeigen. Und: Ihr Hasskommentar verstoße gegen die Menschenwürde.
Die "Bild"-Zeitung lässt in der Sache ihren Anwalt Felix Laurin Stang zu Wort kommen. Er betont: "Nutzer haben heute keine Hemmungen mehr, ihre Hass-Parolen mit Name und Profilfoto öffentlich zu verbreiten und dadurch ihre Identität preiszugeben. Über solche Hetzer dürfen die Medien identifizierend berichten. Das ist nichts anderes als eine Berichterstattung über jemanden, der seine politischen Ansichten auf einem Marktplatz verkündet.“
Wir erinnern uns: "Bild" stellte Ende Oktober die Hetzer sehr öffentlichkeitswirksam an den Pranger und zündelte inmitten der aufgeheizten Stimmung. "Bild" listete voll kenntlich Tweets und Posts auf.
Facebook selbst kämpft seit geraumer Zeit mit Hasskommentaren und will nun dagegen vorgehen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte gegen drei Facebook-Manager nach einer Strafanzeige wegen der vorsätzlichen Beihilfe zur Volksverhetzung ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei geht es um Hassbotschaften, die das soziale Netzwerk nicht gelöscht hatte.