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OLG urteilt pro "Bild":
Gericht kürzt Springers Entschädigung an Kachelmann

Doch kein Entschädigungs-Rekord: Das OLG Köln dampft die Wiedergutmachung der "Bild"-Zeitung an Jörg Kachelmann um mehrere hunderttausend Euro ein.

Text: W&V Redaktion

12. Juli 2016

Das OLG Köln dampft die Wiedergutmachung der "Bild"-Zeitung an Jörg Kachelmann um mehrere hunderttausend Euro ein.
Das OLG Köln dampft die Wiedergutmachung der "Bild"-Zeitung an Jörg Kachelmann um mehrere hunderttausend Euro ein.

Foto: ARD

Springers "Bild" muss Wettermoderator Jörg Kachelmann 395.000 Euro für die Berichterstattung über den Prozess gegen ihn bezahlen - viel weniger als in erster Instanz festgelegt. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Dienstag entschieden. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln ihm noch 635.000 Euro zugesprochen. Revision wurde beim OLG nicht zugelassen.

Hintergrund: Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die "Bild"-Zeitung nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt.

Eine zielgerichtete Kampagne von Axel Springer zusammen mit anderen Medien konnten allerdings weder das Landgericht noch jetzt das Oberlandesgericht erkennen.

Die bisher höchste Entschädigung in einem ähnlichen Verfahren lag bei 400.000 Euro für die schwedische Prinzessin Madeleine, ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg von 2009.

W&V Online/dpa


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