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Gericht schmettert Hornauer-Klage ab

Thomas Hornauer darf in Baden-Württemberg nicht zurück auf den Bildschirm: Sein Ludwigsburger Privat-Fernsehsender BTV 4U ist mit dem Versuch gescheitert, den Entzug seiner Sendelizenz gerichtlich aufheben zu lassen.

Text: W&V Redaktion

23. März 2007

Thomas Hornauer darf in Baden-Württemberg nicht zurück auf den Bildschirm: Sein Ludwigsburger Privat-Fernsehsender BTV 4U ist mit dem Versuch gescheitert, den Entzug seiner Sendelizenz gerichtlich aufheben zu lassen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Freitag eine Klage der Betreibergesellschaft und des Gesellschafters Hornauer gegen die Stuttgarter Medienanstalt LfK zurück.
Die LfK hatte es abgelehnt, die Zulassung des Senders über Dezember 2004 hinaus bis 2011 zu verlängern, weil er gegen Auflagen verstoßen habe. Damit wurde erstmals in Deutschland einem laufenden Programm die Lizenz entzogen. Die Urteilsbegründung wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin erst in einigen Wochen vorliegen.
Hintergrund für den Lizenzentzug war, dass die Medienbehörde durch Eingriffe Hornauers in das Programm die journalistischen Standards gefährdet. Zudem habe er nicht, wie erforderlich, alle geschäftlichen Aktivitäten offen gelegt, als die Lizenz erteilt wurde. So habe er verschwiegen, dass er Produktionskapazitäten für Porno-Spots hatte, berichtete LfK- Sprecherin Angela Frank. Beanstandet wurden auch Mängel bei der Transparenz der Spielshows, beim Jugendschutz und bei der Werbung.
Ob Hornauer überhaupt noch ein Interesse an der Wiederbelebung von BTV 4U hat, ist fraglich. Mittlerweile betreibt der Plüderhausener Unternehmer mit dem Segen der früheren Kieler Medienanstalt ULR den Mediendienst Primetime, der via Satellit kostenpflichtige Service- und Beratungsleistungen wie Horoskope anbietet.


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