Gericht weist Klagen gegen Contergan-Film ab
Im langwierigen Rechtsstreit um den erfolgreich ausgestrahlten Contergan-Film des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hat der Sender im Hauptsacheverfahren vorläufig gesiegt.
Im langwierigen Rechtsstreit um den erfolgreich ausgestrahlten Contergan-Film des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hat der Sender im Hauptsacheverfahren vorläufig gesiegt. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts wies am Freitag vier Klagen des Contergan-Herstellers Grünenthal und eines betroffenen Anwalts gegen den WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung als unbegründet zurück, teilte das Gericht mit. Das Urteil hat aber noch keine Rechtskraft.
Grünenthal will nach eigenen Angaben nun erst einmal die Urteilsbegründung prüfen und dann über weitere rechtliche Schritte entscheiden.
Die ARD zeigte den Zweiteiler "Contergan" rund um den Skandal um das Schlafmittel Contergan im November; thematisiert wurde darin, wie nach Einnahme des Mittels tausende Frauen Ende der 50er Jahre missgebildete Kinder geboren hatten. In der Auseinandersetzung um den Film geht es letztlich um die Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten bei der Darstellung historischer Ereignisse.
Die Firma Grünenthal und der frühere Opferanwalt im Contergan-Prozess hatten in zahlreichen Szenen des Films und des Drehbuchs eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gesehen und mit einstweiligen Verfügungen beim Hamburger Landgericht seit Sommer 2006 die Ausstrahlung des Films zunächst verzögert. Das Bundesverfassungsgericht ließ dann letztendlich die Sendung noch vor einer endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Films zu.