WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Glücksspiel-Werbung: Bayern droht mit Geldbuße

Eine bayerische Behörde will die Werbung für Bwin & Co. auf vier Internet-Plattformen verbieten. Die Betroffenen wehren sich.

Text: W&V Redaktion

28. August 2008

Eine bayerische Behörde will die Werbung für Bwin & Co. auf vier Internet-Plattformen verbieten. Die Betroffenen wehren sich.
Mitten im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen strittiger Klauseln im Glücksspielstaatsvertrag verschärft Bayern die Gangart. Die Regierung von Mittelfranken in Ansbach, die für den Freistaat Internet-Werbung beaufsichtigt, attackiert bayerische Web-Sites. Es geht um Werbung für Anbieter privater Sportwetten. Zusätzlich im Visier der Politik: Online-Poker-Runden wie everestpoker.net. Die­se etwa präsentiert beim ProSieben-Spiele-Portal SevenGames die Grundlagen-Lehre des Spiels.
Nach Auffassung der Länder ist seit Januar mit Start des Glücksspielstaatsvertrags die Werbung für Sportwetten verboten. In Bayern besteht die Anweisung, gegen Banden- oder Web-Werbung nichtstaatlicher Glücksspielanbieter einzuschreiten. Ansbach hat, wie jetzt bekannt wurde, im Juni von dsf.de, kicker.de, sport1.de und prosieben.de Stellungnahmen zu ihren Werbepartnern gefordert.
Kurz danach hat Mittelfranken nachgelegt und den Firmen weitere Werbung für private Wettanbieter wie Bwin bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verboten. Die Ansbacher bestätigen, dass sie auf Basis des Staatsvertrags vier Werbeträgern "Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet untersagen" wollen.
Mehr dazu in der aktuellen W&V (EVT 28. August).


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


20.04.2026 | WongDoody GmbH | Stuttgart, Remote (Deutschland) Senior / Lead Digital Creative (all genders) - International Social & Platforms for dm-drogerie markt
WongDoody GmbH Logo
13.04.2026 | Gemeinde Pullach | Pullach i. Isartal Referent (m/w/d) für Marketing, Kommunikation und Veranstaltungsbetreuung - Fachrichtung Kultur
Gemeinde Pullach Logo
31.03.2026 | Hertener Stadtwerke GmbH | Herten Mediengestalter / Grafikdesigner (m/w/d)
Hertener Stadtwerke GmbH Logo
31.03.2026 | Reimo Reisemobil-Center GmbH | Weiterstadt Marketing-Allrounder (m/w/d)
Reimo Reisemobil-Center GmbH Logo
29.03.2026 | dennree GmbH | Töpen Marketing Manager (m/w/d) Angebotskommunikation (Print & Digital)
dennree GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2026 - W&V | All right reserved

© 2026 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.