Obwohl das Robert-Koch-Institut dem Einzelhandel einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen attestiert, müssten die Geschäfte als erste schließen. In der Logistik oder in Produktionsbetrieben sei es dagegen schon häufig zu Ausbrüchen gekommen, passiert sei danach aber nichts, so die Initiatoren. Als Hauptkritikpunkt sehen die Laden- und Lokalbetreiber aber die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz: Während Sportgeschäfte und Fahrradhändler bei höheren Inzidenzen schließen müssen, dürfen Buchläden oder Gartenmärkte weiter öffnen. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung.

"Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen," sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport. Noch sind die Händler gesprächsbereit. Aber wenn das Gesetzt so verabschiedet würde, bliebe ihnen wohl keine andere Möglichkeit als zu klagen, so von Preen weiter. Auch der Handelsverband HDE hatte den geplanten härteren Lockdown bereits scharf kritisiert.

Zukunft des Einzelhandels in Gefahr

Vor allem der stationäre Fachhandel sieht seine Zukunft gefährdet. Nicht nur, dass Mitarbeiter die Branche verlassen würden, auch die Gelder, die beispielsweise für Investitionen in die Digitalisierung geplant waren, müssten nun für die Krisenbewältigung aufgebraucht werden. Damit entstehe ein substanzieller Wettbewerbsnachteil gegenüber dem ohnehin schon stark prosperierenden Online-Handel.