WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Hornauer bekommt Ärger mit der MA HSH

Die norddeutsche Medienanstalt MA HSH hat die Faxen dicke und geht gegen das TV-Ausweichmanöver von Thomas Hornauer vor.

Text: W&V Redaktion

16. Juli 2008

Die norddeutsche Medienanstalt MA HSH hat die Faxen dicke und geht gegen das TV-Ausweichmanöver von Thomas Hornauer vor. "In seiner aktuellen Programmgestaltung ist das audiovisuelle Angebot Primetime nicht länger zulassungsfreier Mediendienst, sondern zulassungspflichtiger Rundfunk", halten die Medienwächter nach einer Prüfung des Angebots fest. Dabei hat die MA HSH nach eigenen Angaben das Angebot über mehrere Sendetage aufgezeichnet und ausgewertet.
Da Primetime nicht über die für ein Rundfunkprogramm erforderliche Zulassung verfüge, hat die MA HSH die Veranstalterin von Primetime, die Firma b2c.tv GmbH & Co. KG, aufgefordert, unterhaltende und beratende Live-Programminhalte bei Primetime umgehend einzustellen. Sollte Thomas Hornauer dagegen verstoßen, wird die MA HSH die für Primetime erteilte "Unbedenklichkeitsbestätigung" aufheben. Bei "Mediendiensten" reicht diese, um den Sendebetrieb aufzunehmen.
Des Weiteren droht die MA HSH bei Verletzung der neuen Vorgaben ein Verfahren einzuleiten, um notfalls im Konzert mit den anderen Landesmedienanstalten festzuhalten, dass Primetime "Rundfunk" sei. Dieser Unterschied wiegt schwer, zumal Hornauer für diesen Fall eine Sendelizenz mit all ihren Hürden beantragen müsste. Diese war ihm aber aufgrund diverser Programmverstöße beim in Österreich lizenzierten Schwesterangebot Telemedial erst vor einigen Wochen abhanden gekommen. Der Sender hatte über Satellit nach Deutschland eingestrahlt.
Nachdem die österreichischen Medienbehörden die Lizenz widerrufen hatten, wechselte Thomas Hornauer mit fragwürdigen Beratungssendungen zu seinem deutschen Mediendienst Primetime über. Diesen hatte die MA HSH vor zwei Jahren durchgewunken. Dem vorausgegangen war ein erster Lizenzentzug beim baden-württembergischen BTV 4U, in dessen Programm Hornauer schon gepredigt hatte.


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


30.06.2026 | Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH | München, Würzburg, Hannover Produktionskoordinator (m/w/d)
Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH Logo
26.06.2026 | hygi.de | Telgte Teamlead Retail Media Manager (m/w/d)
hygi.de Logo
23.06.2026 | Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH | München Sachbearbeiter (m/w/d) Herstellung & Einkauf
Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH Logo
12.06.2026 | RHENAG Rheinische Energie AG | Siegburg Web-Manager / Digital Marketing Manager (m/w/d)
RHENAG Rheinische Energie AG Logo
12.06.2026 | Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH | München, Würzburg, Oldenburg, Hannover, Berlin Crossmedia-Redakteur (m/w/d) Landtechnik
Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen Vertrag widerrufen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2026 - W&V | All right reserved

© 2026 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.