Hornauer bekommt Ärger mit der MA HSH
Die norddeutsche Medienanstalt MA HSH hat die Faxen dicke und geht gegen das TV-Ausweichmanöver von Thomas Hornauer vor.
Die norddeutsche Medienanstalt MA HSH hat die Faxen dicke und geht gegen das TV-Ausweichmanöver von Thomas Hornauer vor. "In seiner aktuellen Programmgestaltung ist das audiovisuelle Angebot Primetime nicht länger zulassungsfreier Mediendienst, sondern zulassungspflichtiger Rundfunk", halten die Medienwächter nach einer Prüfung des Angebots fest. Dabei hat die MA HSH nach eigenen Angaben das Angebot über mehrere Sendetage aufgezeichnet und ausgewertet.
Da Primetime nicht über die für ein Rundfunkprogramm erforderliche Zulassung verfüge, hat die MA HSH die Veranstalterin von Primetime, die Firma b2c.tv GmbH & Co. KG, aufgefordert, unterhaltende und beratende Live-Programminhalte bei Primetime umgehend einzustellen. Sollte Thomas Hornauer dagegen verstoßen, wird die MA HSH die für Primetime erteilte "Unbedenklichkeitsbestätigung" aufheben. Bei "Mediendiensten" reicht diese, um den Sendebetrieb aufzunehmen.
Des Weiteren droht die MA HSH bei Verletzung der neuen Vorgaben ein Verfahren einzuleiten, um notfalls im Konzert mit den anderen Landesmedienanstalten festzuhalten, dass Primetime "Rundfunk" sei. Dieser Unterschied wiegt schwer, zumal Hornauer für diesen Fall eine Sendelizenz mit all ihren Hürden beantragen müsste. Diese war ihm aber aufgrund diverser Programmverstöße beim in Österreich lizenzierten Schwesterangebot Telemedial erst vor einigen Wochen abhanden gekommen. Der Sender hatte über Satellit nach Deutschland eingestrahlt.
Nachdem die österreichischen Medienbehörden die Lizenz widerrufen hatten, wechselte Thomas Hornauer mit fragwürdigen Beratungssendungen zu seinem deutschen Mediendienst Primetime über. Diesen hatte die MA HSH vor zwei Jahren durchgewunken. Dem vorausgegangen war ein erster Lizenzentzug beim baden-württembergischen BTV 4U, in dessen Programm Hornauer schon gepredigt hatte.