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IP startet neues Vermarktungsmodell

IP Deutschland macht die Details seiner neuen Angebotsstruktur für 2008 offiziell, die in den vergangenen Tagen Kunden und Agenturen präsentiert worden ist. Die entscheidenden Veränderungen: Die Vertragspartner können laut IP ihren Grundbedarf innerhalb einer so genannten Basisbuchung auf ein Kalenderjahr absichern.

Text: W&V Redaktion

19. Oktober 2007

IP Deutschland macht jetzt die Details seiner neuen Angebotsstruktur für 2008 offiziell, die in den vergangenen Tagen Kunden und Agenturen präsentiert worden ist. Die entscheidenden Veränderungen: Die Vertragspartner können laut IP ihren Grundbedarf innerhalb einer so genannten Basisbuchung auf ein Kalenderjahr absichern. Sie deckt bis zu 80 Prozent des geplanten Investitionsvolumens bei der IP ab. Für diesen vereinbarten Zeitraum sind die Konditionen dann fest. Spätester Zeitpunkt für die Vereinbarung einer Basisbuchung ist der Monat des Kampagnenstarts.
Darüber hinaus - oder alternativ - gibt es so genannte Max3-Buchungen über einen Zeitraum von einem bis maximal drei Monaten. Dort können Budgets flexibel investiert werden, wobei die Konditionen hierbei unabhängig von einer Basisbuchung und weiteren Max3-Buchungen verhandelt werden. Es werde also nicht das Gesamtvolumen rabattiert, so die IP. Alle Vereinbarungen, unabhängig von der Vertragsart, werden auf Einzelsenderbasis getroffen. "Die Konditionen können als Natural- oder Cashrabatt verhandelt werden", teilt die IP mit.
Die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Vermarkter regelt der RTL-Vermarkter im Rahmen eines "Hybridmodells". Hier unterscheidet IP Deutschland nach Direktkunden und Agenturkunden: Werbekunden können direkter Vertragspartner der IP werden. Alternativ dazu tritt für Agenturkunden die Mediaagentur in ein Vertragsverhältnis mit der IP, verhandelt die Konditionen. Die Kunden können sich nach ihren individuellen Bedürfnissen für einen der beiden Wege entscheiden.
Das neue Modell beruht auf den Vorgaben des Kartellamts, das die beiden großen Vermarkter IP und SevenOne Media vor kurzem mit einem Bußgeld von zusammengerechnet 216 Millionen Euro wegen wettbewerbsverzerrender Deals belegt hat. Die Vorgaben lauteten: Verbot von Sharedeals, Rabatte ohne Rückwirkung und die Gleichbehandlung bei Rabatten. Aus den gleichen Vorgaben wurden nun unterschiedliche Modelle: Bei der ProSiebenSat.1-Gruppe werden Naturalrabatte komplett gestrichen und die Agenturen honoriert.
Mehr zu den neuen Vermarktungsmodellen von IP und SevenOne lesen Sie in der aktuellen W&V (EVT 18. Oktober).


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Autor: W&V Redaktion

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