
IVW erschwert Auflagenkosmetik via Bundles
In seiner jüngsten Sitzung hat der Organisationsausschuss Presse der IVW die neuen Richtlinien für im Bündel verkaufte Zeitschriftentitel festgezurrt.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Organisationsausschuss Presse der IVW die neuen Richtlinien für im Bündel verkaufte Zeitschriftentitel festgezurrt. Von Januar 2009 an, das heißt mit der IVW-Meldung für das erste Quartal, müssen alle Titel, die zu einem reduzierten Preis ausschließlich für ein Bundle produziert werden, in Zukunft als "Sonstige Verkäufe" ausgewiesen werden.
Nur unter besonderen Bedingungen dürfenverbilligte Bundle-Titel in die harte Währung "Einzelverkauf" einfließen. Dann nämlich, wenn der Bundle-Titel zum selben Preis auch als Einzelheft erhältlich ist - überall dort, wo auch das Bundle im Handel ist und mit mindestens 50 Prozent der Bundle-Auflage. Unterschreitet der Preis eines Bundlehefts zehn Prozent des Copypreises des einzeln erhältlichen Hefts, gilt das Exemplar als "Freistück".
Das Verramschen von Zeitschriften zu Billigpreisen in Bündeln hatte in der Vergangenheit überhand genommen. Die IVW reagiert mit den Richtlinien auf Kritik aus der Mediabranche, die ein Aufweichen der harten Währung "Einzelverkauf" in der IVW befürchtet hatte.