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Sieg in letzter Instanz:
Im "Hasseröder Männer-Camp" durfte Sat.1 mehr Product Placement zeigen

Das Bundesverwaltungsgericht zieht die Grenzen zur Schleichwerbung bei Fußballsendungen wie "ran" neu – anhand des Streitfalls "Hasseröder Männer-Camp" auf Sat.1.

Text: Petra Schwegler

23. Juli 2014

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem grundlegenden Urteil Product Placement bei Fußballsendungen neu beurteilt und damit neue Grenzen hin zur unerlaubten Schleichwerbung gezogen. Demnach ist bei Fußballübertragungen ein "weiter gefasster Maßstab als in anderen Sendungsformaten angebracht", teilt das Gericht in Leipzig mit. (Az.: BVerwG sechs C 31.13). Hintergrund: ein Streit zwischen Sat.1 und der damals noch lizenzgebenden Medienanstalt LMK in Rheinland-Pfalz. Diese hatte die Übertragung des Europa-League-Finales 2011 moniert. Sat.1 schaltete zweimal in ein "Hasseröder Männer-Camp", wo Fußballexperte Reiner Calmund interviewt wurde. Die Biermarke war dabei nicht zu übersehen.

Nun urteilen die Bundesrichter in letzter Instanz: "Die Herausstellung eines Produkts ist nicht bereits deshalb zu stark, weil ein hiermit verfolgter Werbezweck sich als solcher erkennbar im Sendungsgeschehen abbildet." Zu stark sei dies erst, wenn der Werbezweck das Sendungsgeschehen dominiere, so der Kadi, der damit Sat.1 in seiner Argumentation Recht gibt. Callmund sei im "Männer-Camp" hauptsächlich zum Fußballspiel befragt worden. Die Biermarke sei von den Kameras auch nicht übermäßig ins Bild gerückt worden, die Qualität des Bieres habe keine Rolle gespielt. Bei Würdigung all dieser Umstände habe Sat.1 die Grenzen des rundfunkrechtlich Zulässigen nicht überschritten - also keine Schleichwerbung betrieben und im korrekten Maß Product Placement eingesetzt. Zuletzt hatte im Herbst 2013 das OVG Rheinland-Pfalz die Produktplatzierung bei "ran" als unzulässig angesehen.

Seit seit zwei Jahren existierende Product-Placement-Verband begrüßt die Entscheidung: "Der Verband erhofft sich von der Entscheidung nicht nur eine höhere Sicherheit für das Instrument Product Placement. Er hofft auch, dass das Urteil für die Zukunft bewirkt, dass eine realistische und alltagsnahe Darstellung von Produkten im deutschen Fernsehen in Zukunft entspannter bewertet wird",  so der Verbandsvorsitzende Otto Kettmann.

ps/dpa


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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