
Unterlassungsklage:
Irreführende Werbung: Wettbewerbszentrale klagt gegen Zalando
Zalando und die Wettbewerbszentrale streiten über "3 Artikel verfügbar"-Angaben im Online-Shop, die Warenknappheit suggerieren. Der Verband hat jetzt eine Unterlassungsklage eingereicht.

Foto: Zalando
Die Wettbewerbszentrale geht gegen Zalando gerichtlich vor: Sie hat eine Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung gegen den Online-Händler beim Landgericht Berlin eingereicht.
Der Streitgegenstand: Der Wettbewerbsverband hatte vor einigen Wochen gegenüber dem Unternehmen bemängelt, dass Zalando eine bekannte Marketingtaktik anwendet. Bei einigen Produkten suggeriert der Händler, dass nur wenige Exemplare vorhanden seien.
Zalando hatte im Online-Shop mit Angaben wie "3 Artikel verfügbar" gearbeitet. Dadurch soll der Verbraucher dazu gebracht werden, schnell zu bestellen. Unter anderem hatten das "NDR"-Wirtschafts- und Verbrauchermagazins "Markt" sowie "NDR Info" das Zalando-Angebot getestet - und die Anzahl der bestellten Produkte später im Warenkorb beliebig erhöhen können. Der Wettbewerbsverband hatte Zalando eine Abmahnung geschickt - wegen Irreführung des Verbrauchers.
Die Berliner haben mittlerweile die Aussage abgeändert - in "mehr als drei Artikel verfügbar". Die kritisierte Angabe sei bereits Anfang September im Online-Shop korrigiert worden, sagt Zalando-Sprecher Boris Radke.
Außergerichtlich konnte sich die Parteien nicht einigen, deshalb versucht es die Wettbewerbszentrale nun mit einer Unterlassungsklage (Az. 15 O 480/15). (app/dpa)