Nach Angaben von Verbraucherschützern hat irreführende Werbung mit angeblichen Testergebnissen zugenommen. "Zum Beispiel wird dem Verbraucher suggeriert, dass ein Test gemacht wurde, obwohl nur verschiedene Daten und Aussagen zusammengetragen wurden", berichtete Helke Heidemann-Peuser vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Für den einzelnen Verbraucher ist es nicht möglich, Schadenersatz bei Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb zu fordern. Hierfür fehlt schlicht die Rechtsgrundlage"

Die Hoffnung der Verbraucherschützer ruht in diesem Punkt nun auf der EU-Kommission, die jüngst Vorschläge zur Änderung verschiedener verbraucherrechtlicher Vorschriften vorlegte. Die Kommission will dabei die bisherige Unterlassungsklage zu einem Instrument für Schadenersatz ausbauen.