
Kachelmann erwirkt einstweilige Verfügung gegen "FAZ"
Weil eine Staatsanwältin aus Göttingen in der "FAZ" von Kachelmanns Ex-Freundin als "Opfer" und "Geschädigte" geschrieben hat, erwirkten KachelmannsAnwälte nun eine einstweilige Verfügung.
Die Ex-Freundin von Jörg Kachelmann darf nach dem Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnet werden. Die Staatsanwältin aus Göttingen, die das in einem Artikel der "FAZ" geschrieben hat, hätte es eigentlich wissen müssen. Jetzt aber haben Kachelmanns Anwälte eine einstweilige Verfügung gegen den Artikel erwirkt.
In einer entsprechenden Mitteilung schreibt die verantwortliche Kölner Kanzlei Höcker stattdessen konsequent von der "Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs". Auch wenn man gegen diese Bezeichnung vielleicht nicht rechtlich vorgehen kann, guter Stil ist das nicht.