
Kaum Chancen für Product-Placement
Ende November hat die EU Product-Placement unter Auflagen erlaubt. Bis Ende 2009 müssen die 27 Mitgliedstaaten die Neuregelung in nationales Recht umsetzen, sie können für sich jedoch strengere Regeln erlassen. Dass das in Deutschland wahrscheinlich ist, kündigt der rheinland-pfälzische Staatskanzlei-Chef Martin Stadelmaier an.
Ende November hat die EU Product-Placement unter Auflagen erlaubt. Bis Ende 2009 müssen die 27 Mitgliedstaaten die Neuregelung in nationales Recht umsetzen, sie können für sich jedoch strengere Regeln erlassen. Dass das in Deutschland wahrscheinlich ist, kündigt der rheinland-pfälzische Staatskanzlei-Chef Martin Stadelmaier an.
Stadelmaier zeigt sich gegenüber www.stern.de
davon überzeugt, dass Product Placement hierzulande weiterhin verboten bleibt, und das ohne Ausnahme. Die Umsetzung der EU-Fernsehrichtlinien ist Länderpolitik, und Rheinland-Pfalz hält den Vorsitz bei der Rundfunkkommission der Länder.
An sich wäre Product Placement in Fernsehfilmen, Serien sowie Sport- und Unterhaltungsformaten jetzt erlaubt, falls zu Beginn und Ende einer Sendung sowie nach jeder Werbepause darauf hingewiesen wird. In Info- und Kinderprogrammen gibt es weiterhin keine Schleichwerbung.
Der Neuregelung zufolge können außerdem Fernsehfilme, Nachrichtenprogramme und Kindersendungen künftig alle 30 Minuten für Werbung unterbrochen werden. Insgesamt dürfen die Einlagen aber nicht länger als zwölf Minuten pro Stunde dauern.