
Vergleich im Rechtsstreit:
Kein Wittelsbacher-Wappen auf bayerischen Souvenirs
Weil ein Emblem auf Souvenirartikeln dem Wittelsbacher-Wappen zu ähnlich ist, dürfen Museumsshops der Bayerischen Schlösserverwaltung sie nicht länger verkaufen. Geklagt hatte Luitpold Prinz von Bayern.

Foto: Bayerische Schlösserverwaltung www.schloesser.bayern.de/Veronika Freudling
Ein Polo-Shirt, ein Baseball-Cap und ein Kissen waren Auslöser des Rechtsstreits. Diese sind mit einem Symbol verziert, das – nach Ansicht der Rechtsanwälte von Luitpold Prinz von Bayern – wesentliche Bestandteile des Wittelsbacher-Wappens enthält. Die Adelsfamilie sah sich deshalb in ihrem Namensrecht verletzt. Laut der Kulturgut AG als Betreiber der Museumsshops habe man lediglich eine Dekoration aufgegriffen, die in Schloss Linderhof zu sehen sei, unter anderem auf dem Baldachin des königlichen Bettes Ludwigs II.
Nun hat sich die Kulturgut AG mit Luitpold Prinz von Bayern auf einen Vergleich geeinigt, teilte das Landgericht München I mit. Einen Monat haben die Souvenirläden nun Zeit, die strittigen Waren abzuverkaufen, danach müssen sie aus den Regalen verschwinden. Zudem muss die Kulturgut AG 830 Euro Abmahnkosten bezahlen. Das Gericht hatte den Vergleich in der mündlichen Verhandlung am 6. August vorgeschlagen, der nun von beiden Seiten akzeptiert wurde. (dpa/kri)