Sexistische Werbung ist der häufigste Beschwerdegrund

Geschlechterdiskriminierende Werbung steht nach wie vor an der Spitze der Beschwerdegründe - in insgesamt 224 Fällen. 71 davon wurden beanstandet. Auf Platz zwei folgen die Diskriminierung von Personengruppen (66 Fälle). Diese Beschwerden haben - auch als Folge der "Black Lives Matter"-Bewegung - 2020 deutlich zugenommen. An dritter Stelle standen Verstöße gegen ethische und moralische Mindestanforderungen (62 Fälle).

Zu den jeweils beanstandeten Werbemitteln: Am häufigsten wurde sich beim Werberat über Online-Werbung beschwert. Hier entschied die Selbstkontrolleinrichtung über 129 Fälle. Mit 102 Fällen folgt Plakatwerbung, vor der TV-Werbung mit 90 Fällen.


Autor: Markus Weber

Markus Weber ist seit 20 Jahren Mitglied der W&V-Redaktion. Als Nachrichtenchef ist er für die aktuellen Themen auf wuv.de zuständig. Darüber hinaus ist er innerhalb der Redaktion der Themenverantwortliche für "CRM & Data". Aufgewachsen ist Markus auf einem Bauernhof im Württembergischen Allgäu. Mit fünf Geschwistern.