Aussagen mit Umweltbezug

Unter diesem Gesichtspunkt hat die Wettbewerbszentrale nun Aussagen beanstandet wie "bio", "ökologisches Universal Breitbanddesinfektionsmittel", "es wirkt ganz natürlich" und ähnliche umweltbezogene Hinweise.

Aber auch Aussagen wie "hautfreundlich" sind nach Auffassung der Wettbewerbszentrale irreführend bei Produkten, die Schädlinge abtöten sollen. In einem Fall wurde sogar geworben mit der Angabe auf dem Produkt "für Babys und Kleinkinder geeignet" mit der Abbildung eines Schnullers. Laut Wettbewerbszentrale erwecke das den irreführenden Eindruck, man könne das Produkt bedenkenlos bei Kindern anwenden.

Unternehmen hingegen argumentierten, dass Aussagen wie "augen-, haut- und schleimhautfreundlich" weder zu den ausdrücklich verbotenen Aussagen gehörten noch zu den genannten "ähnlichen" Hinweisen.

Nach Angaben der Wettbewerbszentrale soll das nun gerichtlich geklärt werden, um Rechtssicherheit für die Branche herbeizuführen.

Fehlender Warnhinweis und Werbung mit Zertifikaten

Darüber hinaus ist ähnlich wie bei der Arzneimittelwerbung ein Warnhinweis vorgeschrieben: "Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen."

Dieser Warnhinweis fehlte laut Experten der Wettbewerbszentrale in der Werbung oft oder war an Stellen angebracht, an denen er nicht deutlich genug war.

Zudem wird auch für Desinfektionsmittel mit Siegeln oder Testergebnissen geworben. Auch hier gilt: Testergebnisse müssen nachvollziehbar, Zertifikate tatsächlich für das beworbene Produkt verliehen sein. Die Wettbewerbszentrale hat Unterlassungsklage eingereicht gegen ein Unternehmen, das mit einem VAH – Zertifikat für das gesamte Produktsortiment warb; tatsächlich hatte es das Zertifikat aber nur für ein Produkt erhalten.

Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale bereits in elf Fällen die Werbeaussagen im Internet oder die Etiketten kritisiert. In sechs Fällen führte das Einschreiten der Wettbewerbszentrale zur Umstellung der Werbung, zweimal wurde eine Unterlassungsklage eingereicht. In drei weiteren Fällen dauert der Austausch mit den Unternehmen noch an.

Die Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht - durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.


Autor: Belinda Duvinage

legt ein besonderes Augenmerk auf alle Marketing-Themen. Bevor die gebürtige Münchnerin zur W&V kam, legte sie unter anderem Stationen bei burdaforward und dem Münchner Merkur ein, leitete ein regionales Magazin in Göttingen und volontierte bei der HNA in Kassel. Den Feierabend verbringt sie am liebsten mit ihren drei Jungs in der Natur, auf der Yogamatte, beim perfekten Dinner mit Freunden oder, viel zu selten, einem guten Buch.