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Blog-Tipp:
Kölner Foto-Urteil: "Die Entscheidung ist ihre Aufregung nicht wert"

Immer mit der Ruhe: Das angebliche Kölner "Drama"-Urteil über Bildrechte im Netz wird Neuland nicht untergehen lassen, analysiert Jura-Bloggerin und Rechtsanwältin Nina Diercks.

Text: W&V Redaktion

4. Februar 2014

Immer mit der Ruhe: Das angebliche Kölner "Drama"-Urteil über Bildrechte im Netz wird Neuland nicht untergehen lassen, schreibt Jura-Bloggerin Nina Diercks. Mehrere Medien, darunter Süddeutsche.de, hatten zuvor über ein Urteil des Landgerichts Köln berichtet, das viele Online-Publisher betreffen könnte: Wer ein Bild auf seiner Website zeigt, muss den dazugehörigen Copyright-Vermerk nicht nur im eigentlichen Artikel platzieren, sondern auch innerhalb der Bilddatei selbst - zum Beispiel dann, wenn ein User sich das Bild in einem eigenen Browserfenster anzeigen lässt. Im konkreten Fall ging es um den Streit zwischen einem Blogger und einem Fotografen, der sein Bild über die Kostenlos-Plattform Pixelio verbreitet hatte.

Das Urteil sei "ein Drama", meint der im Kölner Rechtsstreit unterlegene Blogger-Anwalt Niklas Plutte. Die Folgen seien "kaum abzusehen". Nina Diercks von der auf Social-Media-Recht spezialisierten Kanzlei Dirks & Diercks hält in einem Blog-Beitrag dagegen. Das Kölner Urteil beziehe sich auf den speziellen Fall eines mit Pixelio verbundenen Fotografen, wobei in den Nutzungsbedingungen der Plattform selbst ausdrücklich von "technisch möglichen" Copyright-Vermerken die Rede sei. Es sei noch lange nicht ausgemacht, ob und wie sich das Kölner Urteil - das noch nicht einmal rechtskräftig ist - auf die übliche Publishing-Praxis auswirke. Selbst wenn der Richterspruch Bestand haben sollte: Es wäre laut Diercks "eine Entscheidung des LG Köln. Nicht mehr. Nicht weniger. Kein Oberlandesgericht. Kein Bundesgerichtshof". Ihr Resümee: "Die Entscheidung ist ihre Aufregung nicht wert". Hier geht's zum kompletten Text von Nina Diercks.


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Autor: W&V Redaktion

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