WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Themen
  • Akademie
  • Events
  • Magazin
  • Data
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Blog-Tipp:
Kölner Foto-Urteil: "Die Entscheidung ist ihre Aufregung nicht wert"

Immer mit der Ruhe: Das angebliche Kölner "Drama"-Urteil über Bildrechte im Netz wird Neuland nicht untergehen lassen, analysiert Jura-Bloggerin und Rechtsanwältin Nina Diercks.

Text: W&V Redaktion

4. Februar 2014

Immer mit der Ruhe: Das angebliche Kölner "Drama"-Urteil über Bildrechte im Netz wird Neuland nicht untergehen lassen, schreibt Jura-Bloggerin Nina Diercks. Mehrere Medien, darunter Süddeutsche.de, hatten zuvor über ein Urteil des Landgerichts Köln berichtet, das viele Online-Publisher betreffen könnte: Wer ein Bild auf seiner Website zeigt, muss den dazugehörigen Copyright-Vermerk nicht nur im eigentlichen Artikel platzieren, sondern auch innerhalb der Bilddatei selbst - zum Beispiel dann, wenn ein User sich das Bild in einem eigenen Browserfenster anzeigen lässt. Im konkreten Fall ging es um den Streit zwischen einem Blogger und einem Fotografen, der sein Bild über die Kostenlos-Plattform Pixelio verbreitet hatte.

Das Urteil sei "ein Drama", meint der im Kölner Rechtsstreit unterlegene Blogger-Anwalt Niklas Plutte. Die Folgen seien "kaum abzusehen". Nina Diercks von der auf Social-Media-Recht spezialisierten Kanzlei Dirks & Diercks hält in einem Blog-Beitrag dagegen. Das Kölner Urteil beziehe sich auf den speziellen Fall eines mit Pixelio verbundenen Fotografen, wobei in den Nutzungsbedingungen der Plattform selbst ausdrücklich von "technisch möglichen" Copyright-Vermerken die Rede sei. Es sei noch lange nicht ausgemacht, ob und wie sich das Kölner Urteil - das noch nicht einmal rechtskräftig ist - auf die übliche Publishing-Praxis auswirke. Selbst wenn der Richterspruch Bestand haben sollte: Es wäre laut Diercks "eine Entscheidung des LG Köln. Nicht mehr. Nicht weniger. Kein Oberlandesgericht. Kein Bundesgerichtshof". Ihr Resümee: "Die Entscheidung ist ihre Aufregung nicht wert". Hier geht's zum kompletten Text von Nina Diercks.


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Nicht alle W&V-Artikel erscheinen unter dem Namen eines einzelnen Autors. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit „W&V-Redaktion“ gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autoren daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


Aktuelle Stellenangebote

16.05.2022 | Deutsche Gesellschaft für berufliche Bildung | Köln

Teamleiter:in Unternehmenskommunikation (m/w/d)

Deutsche Gesellschaft für berufliche Bildung Logo
12.05.2022 | Vita Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG | Bad Säckingen

Marketing Manager (m/w/d)

Vita Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG Logo
11.05.2022 | TERRITORY GmbH | München, Köln, Hamburg

Senior Account Manager (m/w/d) Digital Marketing

TERRITORY GmbH Logo
11.05.2022 | MCH Group AG über Kienbaum Consultants International GmbH | Effretikon (Schweiz)

Business Development Manager (m/w/d)

MCH Group AG über Kienbaum Consultants International GmbH Logo
11.05.2022 | elbdudler GmbH | Hamburg

Media Planner*in / Ad Manager*in

elbdudler GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Themen Akademie
Events Magazin Data
Exklusiv Membership Stellenmarkt
Newsletter

Kontakt Impressum Disclaimer
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB
Mediadaten WerWoWas

Hol dir den Newsletter
Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2022 - W&V | All right reserved

© 2022 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.