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Länder einigen sich über Rundfunkstaatsvertrag

Die Ministerpräsidenten sind sich über den neuen Rundfunkstaatsvertrag einig, der unter anderem die Online-Angebote von ARD und ZDF regelt.

Text: W&V Redaktion

23. Oktober 2008

Die Ministerpräsidenten sind sich über den neuen Rundfunkstaatsvertrag einig, der unter anderem die Online-Angebote von ARD und ZDF regelt. Der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, bestätigt in Dresden die Einigung über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Allerdings gibt es keine Überraschungen oder Veränderungen zugunsten der kommerziellen Mitstreiter von ARD und ZDF: "Wir haben uns geeinigt, wie es der Vorschlag der Rundfunkkommission war, und zwar ohne Änderung", so Beck. Er erwarte keine Probleme mit der EU-Kommission, sagt der Politiker.
Brüssel hatte das Vertragswerk den ganzen Sommer über unter die Lupe genommen. Die EU wollte sicher stellen, dass das Vertragswerk den Punkten entspricht, die im Zuge des langwierigen Beihilfeverfahrens besprochen wurden.
Bei diesen wichtigen und umstrittenen Punkten bleibt es nun:ARD und ZDF dürfen TV-Programme maximal sieben Tage nach Ausstrahlung im Internet belassenBei bereits bestehenden Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Sender wollen die deutschen Länder eine Frist für den Drei-Stufen-Test bis Ende 2010. Dies ist eine kleine Abweichung - die EU wollte dies bereits bis Ende 2009 erledigt haben.
Vor der Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages solle es noch eine Anhörung mit privaten Medienhäusern geben, kündigt Kurt Beck an.


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