
Landesmedienanstalten verschärfen Richtlinien für TV-Gewinnspiele
Kinder werden besser geschützt: Für Gewinnspiele im Fernsehen gelten künftig strengere Regeln. Die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) hat als letzte der 14 deutschen Landesmedienanstalten einer Neufassung des Satzung für Gewinnspielsendungen in Fernsehen und Radio zugestimmt.
Für Gewinnspiele im Fernsehen gelten künftig strengere Regeln. Die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) hat als letzte der 14 deutschen Landesmedienanstalten einer Neufassung des Satzung für Gewinnspielsendungen in Fernsehen und Radio zugestimmt.
Künftig dürfen Kinder unter 14 Jahren nur noch an Gewinnspielen teilnehmen, die kostenlos sind. Außerdem seien Gewinnspielsendungen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, nicht zulässig.
Für mehr Transparenz solle die Veröffentlichung von allgemeinverständlichen Teilnahmebedingungen sorgen. Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet weiter eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über die Gewinnchancen. Zudem sind "weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen" der Veranstalter gegenüber den Aufsichtsbehörden estgeschrieben.