Auch im Fall Vorwerk bedienten sich die Betrüger dreist auf der Internetseite des Familienunternehmens und kopierten Firmenlogo, Markenzeichen und sogar das Impressum. Vorwerk hat inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gestellt. Die meisten der Internet-Seiten sind nicht mehr zu erreichen.

Doch ob die Straftäter zu ermitteln sind, ist zweifelhaft. Die Domains der "Fake-Shops" wurden nach Angaben von Vorwerk allesamt unter Nutzung eines Anonymisierungsdienstes angemeldet.

"Die Ermittlungen in der Anonymität des Internets stellen oft unlösbare Herausforderungen dar", weiß die Göttinger Schwerpunkstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Zwar konnten die Spezialfahnder im vergangenen Jahr zwei Berliner Betrüger fassen, die im Internet Kaffeevollautomaten, Elektronikartikel, Motorroller, Spielkonsolen und Smartphones scheinbar zu konkurrenzlos günstigen Preisen anboten, Geld kassierten, aber nie lieferten. Doch mussten die Behörden gleichzeitig einräumen, dass in etlichen anderen ähnlich gelagerten Fällen die Täter unbekannt geblieben seien.

Umso wichtiger ist es, dass die Verbraucher selbst beim Online-Einkauf vorsichtig sind. Experten raten, sich bei Shops, die man zum ersten Mal nutzt, vor dem Kauf über den Anbieter zu informieren, bei sehr günstigen Preisen skeptisch zu sein und möglichst keine Waren im Voraus per Banküberweisung oder über Bargeldtransferdienste zu bezahlen.

Erich Reimann, dpa/fs


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