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Martin Krug klagt gegen Park Avenue

Wieder einmal macht eine Coverstory der Zeitschrift Park Avenue bundesweit von sich reden. Die Geschichte "Der Fall Ferres" über Veronika Ferres und ihren Mann Martin Krug wird aber nicht nur die Gemüter, sondern auch die Gerichte noch länger beschäftigen.

Text: W&V Redaktion

30. Juni 2008

Wieder einmal macht eine Coverstory der Zeitschrift Park Avenue bundesweit von sich reden. Die Geschichte "Der Fall Ferres" über Veronika Ferres und ihren Mann Martin Krug wird aber nicht nur die Gemüter, sondern auch die Gerichte noch länger beschäftigen. Krug versuchte mit einer vorbeugenden Einstweiligen Verfügung zu verhindern, dass die Hefte ausgeliefert werden. Zu spät, die "Park-Avenue"-Ausgabe war bereits im Verkauf. Deshalb ließ Krug über seine Agentur Rocchi PR eine Presseerklärung verschicken, in der er vor der Verbreitung "wahrheitswidriger Behauptungen" warnte. In dem Schreiben, das dem W&V-Schwestertitel Kontakter vorliegt, heißt es: "Die Zeitschrift 'Park Avenue' hat in ihrer Juni-Ausgabe einen Artikel veröffentlicht, der unwahre und diffamierende Behauptungen über uns und unsere Tätigkeit enthält." Mit dem Fall ist Krugs Kanzlei Hogan & Hartson Raue in Berlin beschäftigt. Sie erwirkte nicht nur die erste, vorbeugende EV, sondern, wie Krug-Anwalt Ulrich Amelung bestätigt, noch eine Reihe weiterer EVs.
Zusätzlich sind drei weitere Verfügungsanträge anhängig. Aus letzteren könnten bereits in den nächsten 14 Tagen weitere EVs werden. Damit nicht genug: Krug verklagt neben "Park Avenue" sechs weitere Blätter der Yellow-Press, die das Thema aufgegriffen haben. Im Wesentlichen gehe es laut Anwalt um die Aussagen zum Verein Power-Child und den Umgang mit den Geldern, die unter Schirmherrin Ferres für das Missbrauchsopfer Stefanie gesammelt wurden.
Krug musste jetzt seine erste Schlappe hinnehmen. Die vorbeugende EV wurde letzte Woche vom Landgericht Hamburg aufgehoben. "Allerdings aus formellen Gründen", sagt Krug-Anwalt Amelung. Zwischenzeitlich hat "Park Avenue" den Abdruck einer Gegendarstellung abgelehnt. Auch hiergegen will Krug klagen und seine Gegendarstellungsrechte durchsetzen. Im Hauptsacheverfahren, das Krug anstrebt, wird es um einen "substanziellen Betrag" gehen - einen mittleren fünfstelligen Betrag. Die Höhe hänge allerdings auch davon ab, wie sich "Park Avenue" in der Sache "weiter verhalte".
Bei Gruner + Jahr heißt es zu der Sache lediglich: "Der Autor hat gründlichst recherchiert."


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