
Regelverstoß:
Medienwächter knöpfen Sport1 Gewinnspielerlöse wieder ab
Wegen "Irreführung und Täuschung der Zuschauer" im "Sportquiz" muss Sport1 auf Geheiß der ZAK insgesamt 28.000 Euro zahlen.
Erneut ahnen die Medienwächter Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung bei Sport1. Die Zulassungs- und Aufsichtskommission ZAK verhängt nun Bußgelder - und knöpft dem Münchner Sportkanal aus der Constantin-Medien-Familie die Einnahmen aus sieben Ausgaben der Sendung "Sportquiz" wieder ab. "Wegen Irreführung und Täuschung der Zuschauer in verschiedenen Ausgaben der Sendung 'Sportquiz‘ muss Sport1 insgesamt 28.000 Euro zahlen", teilt die ZAK am Donnerstag mit. Bußgelder in Höhe von insgesamt 4000 Euro müssen dabei ein Geschäftsführer, ein Redakteur sowie zwei Moderatoren zahlen; die restlichen 24.000 Euro entstammen den Einnahmen, die Sport1 aus der "unzulässigen Präsentation der Gewinnspiele unrechtmäßig" verdient hat. Sie müssen an die Medienaufsicht überwiesen werden.
Was die ZAK unter "irreführende Angaben" versteht, erklärt die Kommission so: Unter anderem habe Sport1 über den Schwierigkeitsgrad von Spielen und über das Auswahlverfahren für die durchgestellten Nutzerinnen und Nutzer die Zuschauer nicht ausreichend informuiert. Außerdem habe der Sender mehrfach gegen die "Pflicht zur umfassenden Information" verstoßen – was Spielmodus und Teilnahmebedingungen angeht.
Der Fall beschäftigt die ZAK schon eine Weile; die Verstöße an sich haben die Medienwächter bereits in ihrer Sitzung am 26. Juni beanstandet und in fünf Fällen die Einleitung der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren beschlossen. Diese Verfahren wiederum machen es nun möglich, dass die ZAK Bußgelder verhängen und "unrechtmäßig erlangte Einnahmen" wieder abschöpfen darf.