
Nach Schlappe gegen Springer: Kachelmann zieht vor den BGH
Im Kampf gegen das Vorgehen der Medien erleidet Jörg Kachelmann einen Rückschlag: Springers Bild.de durfte über einen Messerfund berichten. Jörg Kachelmann kündigt gegenüber W&V Online an, dass er nun vor den BGH zieht.
Jörg Kachelmanns Berichterstattungsverbot gegen Bild.de ist aufgehoben. Das Oberlandesgericht Köln habe festgestellt, dass die Berichterstattung des Online-Portals des Springer-Blatts im April 2010 über den Fund eines Messers mit DNA-Spuren in der Wohnung von Kachelmanns Ex-Geliebter "nicht vorverurteilend" gewesen sei, teilt Springer am Dienstag mit. Der Kölner Kadi hat damit in zweiter Instanz eine Unterlassungsklage Kachelmanns abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Kosten des Verfahrens muss Kachelmann tragen. Er ist im Frühjahr vom Vorwurf der Vergewaltigung an seiner Ex-Freundin freigesprochen worden.
Und wie reagiert Kachelmann auf den Spruch des OLG? Er geht in Berufung und zieht vor den Bundesgerichtshof. Das Urteil will er zudem gegenüber W&V Online auch eingeordnet wissen. Sein Anwalt teilt mit: "Springer vergisst zu erwähnen, dass das OLG Köln nicht nur ein, sondern drei Urteile gefällt hat: Zweimal hat mein Mandant gewonnen und nur einmal 'Bild'. Herr Kachelmann wird in dem einzigen Verfahren, das er vorläufig verloren hat, den BGH anrufen, denn es ist nach unserer Auffassung rechtsfehlerhaft."
Das Urteil des OLG Köln bedeutet vorläufig eine Wende im Kampf Kachelmanns gegen das Vorgehen der Medien in seinem Prozess. In erster Instanz hat das Landgericht Köln den Bericht von Bild.de über den Messerfund noch verboten. Damals hieß es, der Artikel sei vorverurteilend. Nun ist sich das Oberlandesgericht Köln sicher: Die Berichterstattung über das von den Ermittlern sichergestellte Messer habe beim Leser keineswegs die Vorstellung hervorgerufen, der TV-Moderator sei bereits überführt. Vielmehr habe Bild.de bei der Berichterstattung lediglich den journalistischen Informationsauftrag wahrgenommen, die interessierte Öffentlichkeit über spektakuläre Straftaten zu unterrichten.
Erst vor wenigen Tagen hat Kachelmann in einem weiteren Prozess über einen Paparazzo gesiegt: Heimlich aufgenommene Fotos des ehemaligen ARD-Wettermoderators in der U-Haft dürfen der Presse nicht veröffentlicht werden. Sie verletzen Kachelmann in seinem Recht am eigenen Bild, hat das Landgericht Köln entschieden (Az.: 28 O 225/11). Auch einer Person der öffentlichen Zeitgeschichte müsse ein privater Rückzugsraum zugestanden werden, so die Begründung. Nach dem Urteil muss ein Journalist ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro bezahlen, falls er weiter Fotos von Jörg Kachelmann während eines Gefängnis-Hofgangs verbreitet. Umgekehrt muss es sich der Fotograf aber gefallen lassen, dass Kachelmann von ihm ein Foto im Internet veröffentlicht hat.