WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Nach dem Urteil: Ebay pocht auf Handelsfreiheit

Nach dem Urteil des Pariser Handelsgerichts vom Montag, in dem das Online-Auktionshaus Ebay wegen des Handels mit gefälschten Luxuswaren auf seiner Internetseite zu Schadenersatz in Höhe von fast 40 Millionen Euro verurteilt worden war, kündigt das Unternehmen Berufung an. n einer Stellungnahme greift Ebay den Luxusgüterhersteller Louis Vuitton Moët Hennesy (LVHM) scharf an.

Text: W&V Redaktion

1. Juli 2008

Nach dem Urteil des Pariser Handelsgerichts vom Montag, in dem das Online-Auktionshaus Ebay wegen des Handels mit gefälschten Luxuswaren auf seiner Internetseite zu Schadenersatz in Höhe von fast 40 Millionen Euro verurteilt worden war, kündigt das Unternehmen Berufung an. In einer Stellungnahme greift Ebay den Luxusgüterhersteller Louis Vuitton Moët Hennesy (LVHM) scharf an: "Werden auf dem Marktplatz gefälschte Güter entdeckt, werden sie entfernt".
In dem aktuellen Fall gehe es jedoch nicht um Produktfälschungen, sondern um "den Versuch von LVHM, Handelspraktiken zu schützen, die den freien Wettbewerb verhindern". Dies gehe, "auf Kosten der Wahlfreiheit der Verbraucher und der Lebensgrundlage rechtschaffener Verkäufer".
Das Pariser Handelsgericht sprach Ebay am Montag schuldig, den Verkauf der nachgemachten Ware nicht verhindert zu haben. Betroffen sind der Handtaschen- und Kofferhersteller Louis Vuitton Malletier, der Modemacher Christian Dior Couture sowie Kenzo und drei weitere Parfümtöchter.
"Für Ebay stellt dieses Urteil den Versuch dar, in Frankreich ein Geschäftsmodell zu diktieren, das den freien Handel behindert", beklagte das Unternehmen in seiner Stellungnahme den Versuch von LVMH, durch den Schutz seiner exklusiven Vertriebswege jede Konkurrenz auszuschließen.
"Der Versuch, mit der Gerichtsentscheidung die beiden Themen Fälschungen und Handelsbeschränkungen miteinander zu verbinden, deutet darauf hin, dass Inhaber von Markenrechten Prozesse zum Thema Plagiate nur als Vorwand benutzen, um ihre Marktmacht zu stärken", heißt es weiter.
Ebay ergreife vielfältige Maßnahmen, um den Verkauf von Fälschungen auf dem Marktplatz zu bekämpfen. So investiert das Unternehmen, nach eigenen Angaben, jährlich mehr als 20 Millionen US-Dollar, um Plagiate aufzuspüren und vom Marktplatz zu entfernen. Ebay beschäftige allein dazu mehr als 2.000 Mitarbeiter und arbeitet weltweit mit mehr als 18.000 Rechteinhabern zusammen.


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


23.06.2025 | Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH | München Marketing Manager (m/w/d) mit Schwerpunkt Digitales Marketing
Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH Logo
20.06.2025 | Sortimo International GmbH | Zusmarshausen Marketing Communications Manager (m/w/d)
Sortimo International GmbH Logo
20.06.2025 | Kienast Holding GmbH & Co. KG | Wedemark (Junior) Online - Marketing Manager:in (m/w/d)
Kienast Holding GmbH & Co. KG Logo
18.06.2025 | Kienast Holding GmbH & Co. KG | Wedemark (Junior) Social Media Manager:in (m/w/d)
Kienast Holding GmbH & Co. KG Logo
17.06.2025 | Ärzte ohne Grenzen e.V. | Berlin Senior Advisor Market Research (w/m/d)
Ärzte ohne Grenzen e.V. Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.