Springer schützt Anti-Adblocker:
Neue Runde im Adblocker-Streit Bild.de vs. Eyeo
Axel Springer will die im Forum von Adblock Plus verbreiteten Anleitungen für das Umgehen des eigenen Anti-Adblockers Bildsmart weiterhin verbieten lassen.
Sie kennen sich, die Juristen von Axel Springer und Eyeo, dem Anbieter des Werbefilters Adblock Plus. Jetzt werden für eine zweite Causa juristische Säbel gewetzt: Im ersten Fall ging es um die generelle Frage, ob Eyeo einen Adblocker verbreiten darf. Diesen Prozess verlor Springer in erster Instanz. Die Kölner Richter sahen weder einen wettbewerbswidrigen Eingriff noch eine Urheberrechtsverletzung. In der neuen Auseinandersetzung will nun Eyeo klären lassen, ob eine einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts von vergangener Woche haltbar ist. "Wir werden uns definitiv in einer Hauptsache verteidigen", sagt Tim Schumacher, Investor und Stratege von Eyeo, gegenüber dem W&V-Schwestertitel Kontakter.
Konkret fordert Axel Springer, dass Eyeo den Beitrag eines Users im Forum von Adblock Plus aus dem Netz nimmt. Dieser hatte ein paar Codezeilen verbreitet, die den jüngst gestarteten Anti-Adblocker von Bild.de namens Bildsmart umgehen und deaktivieren. Das Springer-Angebot war also für gewiefte Nutzer von Adblock Plus wieder ohne Werbung erreichbar. Alle anderen sehen einen Kasten mit der Aufforderung, den Adblocker für Bild.de zu deaktivieren oder alternativ ein Bild-Plus-Abo mit bis zu 90 Prozent weniger Werbung abzuschließen. Bildsmart kostet 2,99 Euro pro Monat.
Springer hält das Umgehen von Bildsmart für rechtswidrig. Deshalb geht der Konzern auch gegen andere Personen im Web vor, die entsprechende Anleitungen geben. Golem.de hatte von einem Fall berichtet, bei dem Springer einem User eine Unterlassungserklärung und eine Anwaltsrechnung in Höhe von 1800 Euro zugestellt hatte. Die Argumentation hangelt sich wie im Fall der einstweiligen Verfügung gegen Eyeo am Urheberrecht entlang: Dort untersagt Paragraf 95a das Umgehen von Schutzmechanismen. Im Kern soll der Paragraf jedoch Raubkopien verhindern. Entsprechend hält Schumacher die Springer-Argumentation auch für "nicht haltbar".
Technisch will Eyeo selbst nicht gegen den Anti-Adblocker vorgehen. "Es ist ein gutes Recht von Content-Anbietern", sagt Schumacher. Vor Gericht will Eyeo jedoch alle Fälle bis zum Ende weiter verfolgen. Derzeit dürften die Juristen eine Reihe zweitinstanzlicher Prozesse vorbereiten. Denn geklagt hatte nicht nur Springer, sondern auch RTL, ProSiebenSat.1 und der Zeit Verlag. Aber keiner der Richter in München, Köln oder Hamburg folgte bislang der Argumentation der Kläger.
Übrigens: Eyeo wird die einstweilige Verfügung von Springer nicht unterschreiben.
Diese und weitere spannende News finden Sie in der aktuellen Printausgabe des Kontakters (EVT: 29.10.). Abo?