Springer hält das Umgehen von Bildsmart für rechtswidrig. Deshalb geht der Konzern auch gegen andere Personen im Web vor, die entsprechende Anleitungen geben. Golem.de hatte von einem Fall berichtet, bei dem Springer einem User eine Unterlassungserklärung und eine Anwaltsrechnung in Höhe von 1800 Euro zugestellt hatte. Die Argumentation hangelt sich wie im Fall der einstweiligen Verfügung gegen Eyeo am Urheberrecht entlang: Dort untersagt Paragraf 95a das Umgehen von Schutzmechanismen. Im Kern soll der Paragraf jedoch Raubkopien verhindern. Entsprechend hält Schumacher die Springer-Argumentation auch für "nicht haltbar".

Technisch will Eyeo selbst nicht gegen den Anti-Adblocker vorgehen. "Es ist ein gutes Recht von Content-Anbietern", sagt Schumacher. Vor Gericht will Eyeo jedoch alle Fälle bis zum Ende weiter verfolgen. Derzeit dürften die Juristen eine Reihe zweitinstanzlicher Prozesse vorbereiten. Denn geklagt hatte nicht nur Springer, sondern auch RTL, ProSiebenSat.1 und der Zeit Verlag. Aber keiner der Richter in München, Köln oder Hamburg folgte bislang der Argumentation der Kläger.

Übrigens: Eyeo wird die einstweilige Verfügung von Springer nicht unterschreiben.

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Autor: Leif Pellikan

ist Redakteur beim Kontakter und bei W&V. Er hat sich den Ruf des Lötkolbens erworben - wenn es technisch oder neudeutsch programmatisch wird, kennt er die Antworten. Wenn nicht, fragt er in Interviews bei Leuten wie Larry Page, Sergey Brin oder Yannick Bolloré nach.