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Neue Werbebeschränkung alarmiert ZAW

Einer neuen EU-Verordnung könnten harte Einschnitte für Kosmetik-Werbung folgen. Der ZAW rät dringend zu Wachsamkeit.

Text: W&V Redaktion

25. März 2009

Die Verbraucher sollen künftig besser über die Zusammensetzung von Sonnencreme, Seifen und Kosmetika informiert werden. Das ist der eine Bestandteil einer am Dienstag beschlossenen neuen EU-Verordnung. Der andere: Kosmetik-Werbung darf nur proklamieren, was die Produkte auch nachweislich bewirken können. So müssten Aussagen wie "verringert Faltenbildung" oder "verjüngende Wirkung" fortan auch bewiesen werden.
"Der Verbraucher darf nicht mit überzogenen oder völlig falschen Versprechungen in die Irre geführt werden", sagte die SPD-Agebordnete Dagmar Roth-Behrendt nach der Abstimmung. "Er muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt hält, was es verspricht."
Mit harten Gängelungen der Kosmetik-Werber rechnet nun der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) zunächst nicht: "Es ist ja ohnehin so, dass irreführende Werbung verboten ist", sagt ZAW-Sprecher Volker Nickel gegenüber W&V. Allerdings sei jetzt "höchste Wachsamkeit" geboten. "Der Verordnung soll, soweit ich weiß, ein Aktionsplan folgen. Wir beobachten das jetzt ganz genau. Denn es ist möglich, dass den Werbetreibenden dann bestimmte Formulierungen vorgeschrieben werden, wie beispielsweise mit der Health-Claims-Verordnung geschehen."
Seit der genannten, 2007 in Kraft getretenen Regelung müssen nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln erst bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen werden. Hinsichtlich Kosmetika solle es nicht soweit kommen. Der Verband sei deshalb "hellwach", verspricht Nickel.


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