Eine Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof ist nicht möglich. Jedoch könnten die Grossisten dort eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, teilt das OLG Düsseldorf mit. Und das will der Grosso-Verband laut einer ersten Reatkion aus das Urteil auch tun. Geschäftsführer Kai Christian Albrechthatte bereits im Vorfeld des Düsseldorfer Urteils befürchtet, eine Bestätigung im Sinne des Verlagsriesen Bauers würde kleine und mittlere Printhäuser und damit auch die Pressevielfalt in Gefahr bringen. Das wiederholt nun der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes Presse-Grosso, Frank Nolte und schilt den Ausgang des Berufungsverfahrens. Das Presse-Grosso sei zum flächendeckenden Vertrieb - auch von unwirtschaftlichen Titeln an unwirtschaftliche Verkaufsstellen - verpflichtet. 

Bauer ist freilich in Feierlaune und lässt Konzerngeschäftsleiter Andreas Schoo per Pressemitteilung verkünden: "Das OLG bestätigt damit, dass das Preis- und Konditionen-Kartell des Grosso-Verbands so nicht weitergeführt werden darf. Es ist gut, dass wir jetzt endlich faire und angemessene Handelsspannen pro Grosso-Gebiet aushandeln können." Damit könne Bauer beginnen, "den deutschen Pressevertrieb modern und marktwirtschaftlich zu organisieren". Die Bauer Media Group lade alle Marktteilnehmer "zu weiteren Gesprächen" ein.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.