
Pressevertrieb:
OLG gibt Bauer recht und watscht Grosso-Monopol ab
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht urteilt im Sinne Bauers: Demnach verletzen einheitliche Vereinbarungen mit dem Presse-Grosso das Kartellrecht.
Im jahrelangen Zwist zwischen dem Presse-Großhandel und dem Bauer-Verlag hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein wichtiges Urteil gefällt. Demnach verstoßen einheitliche Vereinbarungen mit den deutschen Presse-Grossisten gegen das Kartellrecht, das Monopol ist nicht rechtens. Das OLG hatte darüber zu entscheiden, ob der Pressevertrieb in Deutschland in seiner aktuellen Form gültig ist – wie Bauer seit Jahren bezweifelt und den Alleingang für sich gewählt hat. Dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V. ist es nach dem Urteil "untersagt, für Presse-Grossisten in Deutschland einheitliche Grosso-Konditionen u.a. mit Verlagen zu vereinbaren", da dies einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb verhindere. Presse-Grossisten hätten ausdrücklich nicht die Aufgabe, zur Erhaltung der Pressevielfalt Zeitungen und Zeitschriften "ohne Rücksicht auf privatwirtschaftliche Gesichtspunkte an den stationären Einzelhandel zu vertreiben", und somit auch nicht die Verpflichtung, "die Presseerzeugnisse auch dann zu vertreiben, wenn dies im Einzelfall unrentabel sei".
Bauer argumentiert in Sachen Presse-Grosso seit Jahren mit der Wettbewerbsfreiheit - und verhandelte mit Grossisten einzeln über Preise, Vertriebs- und Verkaufsbedingungen. Nachdem der Streit mit dem Verband eskalierte, zog der Verlag vor Gericht. Die Hamburger hatten in erster Instanz vor zwei Jahren vor dem Kölner Landgericht gewonnen, wogegen die Grossisten Berufung einlegten. Das Argument des Verbands: Mit der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr 2013 seien Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb vom Grundsatz des Kartellverbots freigestellt worden. Das OLG watscht diese Interpretation mit seinem Urteil ab. Dem sei nicht so.
Eine Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof ist nicht möglich. Jedoch könnten die Grossisten dort eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, teilt das OLG Düsseldorf mit. Und das will der Grosso-Verband laut einer ersten Reatkion aus das Urteil auch tun. Geschäftsführer Kai Christian Albrechthatte bereits im Vorfeld des Düsseldorfer Urteils befürchtet, eine Bestätigung im Sinne des Verlagsriesen Bauers würde kleine und mittlere Printhäuser und damit auch die Pressevielfalt in Gefahr bringen. Das wiederholt nun der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes Presse-Grosso, Frank Nolte und schilt den Ausgang des Berufungsverfahrens. Das Presse-Grosso sei zum flächendeckenden Vertrieb - auch von unwirtschaftlichen Titeln an unwirtschaftliche Verkaufsstellen - verpflichtet.
Bauer ist freilich in Feierlaune und lässt Konzerngeschäftsleiter Andreas Schoo per Pressemitteilung verkünden: "Das OLG bestätigt damit, dass das Preis- und Konditionen-Kartell des Grosso-Verbands so nicht weitergeführt werden darf. Es ist gut, dass wir jetzt endlich faire und angemessene Handelsspannen pro Grosso-Gebiet aushandeln können." Damit könne Bauer beginnen, "den deutschen Pressevertrieb modern und marktwirtschaftlich zu organisieren". Die Bauer Media Group lade alle Marktteilnehmer "zu weiteren Gesprächen" ein.