ORF muss für Schleichwerbung bei Wetten, dass...? büßen
Weil Thomas Gottschalk bei seiner "Wetten, dass...?"-Show im November 2007 ein Fahrzeug von Audi allzu liebevoll angepriesen hat, soll der österreichische ORF jetzt büßen.
Weil Thomas Gottschalk bei seiner "Wetten, dass...?"-Show im November 2007 gegen österreichisches Medienrecht verstoßen hat, soll der österreichische ORF jetzt büßen. Der österreichische Bundeskommunikationssenat entschied, dass Gottschalk in der Sendung Schleichwerbung für die Automarke Audi gemacht habe.
Zwar hatte der TV-Entertainer das Auto für einen guten Zweck angepriesen. Doch Gottschalks Worte "...Machen Sie mit, und gewinnen Sie! Vielleicht ja diesen wunderschönen, neuen A4 3.2 Quattro, die sportliche Limousine in der Mittelklasse..." hätten eindeutig gegen die in der Alpenrepublik geltenden Regeln für TV-Werbung verstoßen.
Wie ein Sprecher des ORF am Freitag bestätigte, wurde der Sender, der die Show nach Österreich übertrug, zu einer Strafe verdonnert: Er muss innerhalb von vier Wochen zwischen 20.15 und 23.00 Uhr verlesen zu lassen, gegen das Gebot der Werbetrennung verstoßen zu haben. Nach Angaben des Sprechers wird der Sender allerdings zunächst beim Verwaltungsgericht überprüfen lassen, ob diese Entscheidung rechtmäßig ist.
Das ZDF sei von dieser Entscheidung zwar nicht betroffen, sagte ein Sprecher. Doch sei bereits vorher aufgefallen, dass Gottschalk das Auto "zu liebevoll" angepriesen habe. Programmdirektor Thomas Bellut habe daraufhin in einem "neuen Verfahren" die Regeln für Gewinnspiele verschärft.
In einem "engen Zusammenspiel zwischen Redaktion, Regie und Moderator" werde künftig ausgeschlossen, dass auch in schwer vorhersehbaren Situationen Gewinnspielpreise zum Gegenstand von Moderationen oder Gesprächen werden, die einen werblichen Charakter entfalten können.