"Fachlich, steuer-, wirtschafts- und digitalpolitisch ist die Entscheidung vollkommen überzeugend – sie ist die einzig Richtige, um genau zu sein", kommentiert der Geschäftsführer des ZAW, Bernd Nauen, den Beschluss. "Damit ist Deutschland bei der steuerpolitischen Debatte wieder auf der richtigen Spur und kann sich den komplexen Fragen auf der internationalen Ebene stellen." 

Die Einführung einer Online-Werbesteuer für Digitalkonzerne wie Google und Facebook in Europa ist gescheitert. Einige EU-Finanzminister hatten einen deutsch-französischen Kompromissvorschlag abgelehnt. Die Einwände kamen unter anderem aus Irland, das Facebook in Europa beherbergt. 

Deutschland und Frankreich wollten eine Umsatzsteuer von drei Prozent auf Online-Werbeerlöse, die von Januar 2021 an gelten sollte. Voraussetzung dafür sei, dass in der Zwischenzeit keine Lösung auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gefunden werde.

Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine umfassendere Besteuerung vorgeschlagen. Für Digitalkonzerne mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sowie einem Online-Umsatz von 50 Millionen Euro sollten in Europa drei Prozent Ertragssteuer gelten. Dabei sollte jedoch nicht nur Online-Werbung, sondern etwa auch der Verkauf von Nutzerdaten berücksichtigt werden.


Autor: Ulrike App

ist bei W&V Online für Digitalthemen zuständig. Und das hat nicht nur mit ihrem Nachnamen zu tun, sondern auch mit ihrer Leidenschaft für Gadgets und Social Media. Sie absolvierte vor ihrer Print-Zeit im Marketing-Ressort der W&V die Berliner Journalisten-Schule und arbeitete als freie Journalistin.