Einigung im Steuerstreit:
Online-Werbung unterliegt nicht der Quellensteuer
Die obersten Finanzbehörden sind zurückgerudert: Sie werden bei Werbekunden keine Quellensteuer von 15 Prozent auf Zahlungen an Internetkonzerne eintreiben.
Werbekunden, die Millionen-Rückstellungen bilden müssen, weil sie Online-Werbung in den vergangenen Jahren geschaltet hatten - ein "Frontal 21"-Bericht hatte im Februar für Aufsehen gesorgt. Doch die Verbände haben im Hintergrund an einer Lösung gearbeitet.
Und die gute Nachricht: Online-Werbung unterliegt nicht der Quellensteuer. Unter anderem der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh), der BVDW und der ZAW hatten das Bundesfinanzministerium aufgefordert, sich der drohenden neuen Verwaltungspraxis entgegenzustellen. Denn erste deutsche Finanzämter hatten versucht, bei Werbekunden eine Quellensteuer von 15 Prozent auf Zahlungen an Internetkonzerne einzutreiben – und das sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend.
"Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Online-Werbung vornehmen müssen", sagt der bayerische Finanzminster Albert Füracker.
"Nach der Entscheidung der EU, die Besteuerung von Digitalkonzernen auf globaler Ebene der OECD zu regeln, haben Bund und Länder gleichfalls erkannt, dass nationale Regelungen zulasten der Onlinewirtschaft der falsche Weg wären", so bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.
Laut den Verbänden gilt diese Regelung für alle offenen wie auch alle zukünftigen Fälle. Das Finanzministerium wird die Finanzverwaltungen informieren.
"Fachlich, steuer-, wirtschafts- und digitalpolitisch ist die Entscheidung vollkommen überzeugend – sie ist die einzig Richtige, um genau zu sein", kommentiert der Geschäftsführer des ZAW, Bernd Nauen, den Beschluss. "Damit ist Deutschland bei der steuerpolitischen Debatte wieder auf der richtigen Spur und kann sich den komplexen Fragen auf der internationalen Ebene stellen."
Die Einführung einer Online-Werbesteuer für Digitalkonzerne wie Google und Facebook in Europa ist gescheitert. Einige EU-Finanzminister hatten einen deutsch-französischen Kompromissvorschlag abgelehnt. Die Einwände kamen unter anderem aus Irland, das Facebook in Europa beherbergt.
Deutschland und Frankreich wollten eine Umsatzsteuer von drei Prozent auf Online-Werbeerlöse, die von Januar 2021 an gelten sollte. Voraussetzung dafür sei, dass in der Zwischenzeit keine Lösung auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gefunden werde.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine umfassendere Besteuerung vorgeschlagen. Für Digitalkonzerne mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sowie einem Online-Umsatz von 50 Millionen Euro sollten in Europa drei Prozent Ertragssteuer gelten. Dabei sollte jedoch nicht nur Online-Werbung, sondern etwa auch der Verkauf von Nutzerdaten berücksichtigt werden.