Crossvertise betont, dass man seit Jahren mit Non-Profit-Organisationen zusammenarbeite. Allerdings greifen diese Kunden wohl nicht zu Schock-Motiven. Crossvertise hat auf der eigenen Website eine Umfrage zum Thema gestartet.

Der Werberat hat für Werbungtreibenden einige "Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation" entwickelt, die man im Netz nachlesen kann. Hierzu gehört unter anderem dieser Grundsatz: Kindern und Jugendlichen darf kein körperlicher oder seelischer Schaden zugefügt werden.

Peta hatte dem Vermittler und den Vermarktern unter anderem eine "Einschränkung der Meinungsfreiheit" vorgeworfen.


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Autor: W&V Redaktion

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