Non-Profit:
Peta-Plakat: Crossvertise verteidigt Ablehnung
Dienstleister Crossvertise verteidigt sich: Der Vermittler und einige Vermarkter hatten ein Schock-Plakat der Tierschutzorganisation Peta abgelehnt.
Peta greift gern auch mal zu schockierenden Motiven, um auf das eigene Anliegen aufmerksam zu machen. Bei der jüngsten Aktion "Milch tötet" rund um den "Tag der Milch" geriet der Dienstleister Crossvertise ungewollt in eine Art Grundsatzdiskussion zum Thema Meinungsfreiheit versus Kinderschutz: Sollte und darf man ein Foto einer toten Kuh auf Plakatwänden zeigen?
Denn Peta hatte über die Online-Buchungsplattform von Crossvertise sechs Plakatwände angefragt. Der Vermittler kam dem Wunsch allerdings nicht nach. Die betroffenen Vermarkter lehnten ab - mit Hinweis auf Werberichtlinien. Die Tierschutzorganisation machte dies publik.
Crossvertise schickt jetzt CEO Matthias Völcker vor, um das Vorgehen zu erklären. "Wir versuchen, Werbung für jeden zugänglich zu machen, ungeachtet der politischen, sexuellen oder religiösen Einstellung des Kunden – solange sie rechtlich und moralisch vertretbar ist. Außerdem finden wir es sehr wichtig, dass gemeinnützige Organisationen Aufklärungsarbeit leisten und unterstützen diese gerne. Aber wir möchten auch dabei unserer sozialen Verantwortung gerecht werden und müssen uns an gängige Richtlinien halten", so Völcker.
Ein Argument der Vermarkter und des Vermittlers: Das Motiv "So sterben Milchkühe - Milch tötet" sollte in der Düsseldorfer Innenstadt in unmittelbarer Nähe von zwei Schulen platziert werden. Die Unternehmen verweisen auf das Jugendschutzgesetz.
Crossvertise betont, dass man seit Jahren mit Non-Profit-Organisationen zusammenarbeite. Allerdings greifen diese Kunden wohl nicht zu Schock-Motiven. Crossvertise hat auf der eigenen Website eine Umfrage zum Thema gestartet.
Der Werberat hat für Werbungtreibenden einige "Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation" entwickelt, die man im Netz nachlesen kann. Hierzu gehört unter anderem dieser Grundsatz: Kindern und Jugendlichen darf kein körperlicher oder seelischer Schaden zugefügt werden.
Peta hatte dem Vermittler und den Vermarktern unter anderem eine "Einschränkung der Meinungsfreiheit" vorgeworfen.