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Vergütung:
Praktikanten könnten Anspruch auf Mindestlohn bekommen

Der von den Koalitionsparteien vereinbarte flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro könnte künftig auch für Praktikanten und Azubis gelten. Eine Klausel, die dies zuerst ausgeschlossen hatte, wurde in letzter Minute auf Wunsch der SPD gestrichen.

Text: Markus Weber

27. November 2013

Der von den Koalitionsparteien vereinbarte flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro könnte künftig auch für Praktikanten und Azubis gelten. Eine Klausel, die dies zuerst ausgeschlossen hatte, wurde in letzter Minute auf Wunsch der SPD aus dem Vertragstext gestrichen, berichtet Spiegel Online. Damit könnten Praktikanten in Zukunft bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Gehalt von mindestens 1360 Euro im Monat kommen. In Arbeitgeberkreisen macht sich deshalb angeblich bereits große Besorgnis breit. Eine der Branchen, die eine solche Regelung besonders schmerzen würde, wären ganz zweifellos die Werbehäuser. Eine Diskussion über (zu) niedrige Gehälter für den Kreativnachwuchs wird hier schon seit geraumer Zeit geführt. Aber auch in vielen Medienhäusern dürfte man - ob des plötzlichen Fehlens der Ausschlussklausel - ziemlich negativ überrascht sein.

Laut Koalitionsvertrag soll der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015 gelten. Während einer Übergangszeit bis 2017 können Arbeitgeber und Gewerkschaften allerdings auch noch Lohnabschlüsse tätigen, die darunter liegen. Danach allerdings soll es keine Ausnahmen mehr geben. Im Koalitionsvertrag heißt es laut "Spiegel Online" lediglich, dass Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohns "im Dialog mit Arbeitnehmern und -gebern" berücksichtigt werden sollen.


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Markus Weber, Redakteur W&V
Autor: Markus Weber

ist seit 20 Jahren Mitglied der W&V-Redaktion. Als Nachrichtenchef ist er für die aktuellen Themen auf wuv.de zuständig. Darüber hinaus ist er innerhalb der Redaktion der Themenverantwortliche für "CRM & Data". Aufgewachsen ist Markus auf einem Bauernhof im Württembergischen Allgäu. Mit fünf Geschwistern.


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