
Praktiker-Urteil: Rabattaktion war irreführend
Die Baumarktkette Praktiker darf nicht mit ihrem Slogan "20 Prozent auf alles - außer Tiernahrung" werben, wenn einzelne Artikel bereits im Vorfeld billiger angeboten wurden, sod er BHG.
Die Baumarktkette Praktiker darf nicht mit ihrem Slogan "20 Prozent auf alles - außer Tiernahrung" werben, wenn einzelne Artikel bereits im Vorfeld billiger angeboten wurden. Zu dieser Entscheidung ist der Bundesgerichtshof (BGH) gekommen. Dementsprechend wertete das Gericht eine Rabattaktion als irreführend und damit wettbewerbswidrig, weil vier Artikel aus dem 70.000 Artikel umfassenden Sortiment der Baumarktkette in der Woche vor der Rabattaktion billiger verkauft wurden als während des Aktionszeitraums.
"Das ist ein ziemlich klarer Fall von Irreführung", sagte der Senatvorsitzende Joachim Bornkamp. Zwar könne man den Fall - er stammt aus dem Jahr 2005 - als Bagatell-Angelegenheit betrachten, das entsprechende Gesetz lasse aber wenig Spielraum zu, nicht zuletzt, weil der Nachweis solch wettbewerbswidirgen Verhaltens ohnehin schwer genug sei.
Der Praktiker-Anwalt Thomas von Plehwe bezeichnete den Fall als Bagatellverstoß. Die Preise der vier Artikel seien über Monate hinweg konstant gewesen und lediglich für eine Woche gesenkt worden - wegen des harten Preiskampfs unter den Baumärkten. Anschließend seien die Preise sofort wieder heraufgesetzt und in die Rabattaktion einbezogen worden.