
Presserat stellt Magazine an den Pranger
Gleich vier Rügen haben die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats ausgesprochen. Drei davon betreffen das Dauerthema Trennung von Werbung und Redaktion.
Gleich vier Rügen haben die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats ausgesprochen. Drei davon betreffen das Dauerthema Trennung von Werbung und Redaktion.
Die Frauenzeitschrift "Für Sie" vom Jahreszeitverlag erhielt die Beanstandung, weil sie 1.000 Raumsprays einer Marke verloste und diese in einer späteren Ausgabe von den Leserinnen in höchsten Tönen loben ließ. Das TV-Magazin "Gong", ein Blatt der WAZ-Gruppe, wurde gerügt, weil bei diversen medizinischen Themen stets ein bestimmtes Präparat aufgeführt wurde, obwohl es keine Alleinstellungsmerkmale aufwies. Unerlaubte Schleichwerbung brachte zudem das People-Magazin "In" aus dem Klambt-Verlag. Im Rahmen eines Artikels über eine Soap-Darstellerin wurde zwei Mal auf deren günstigen Handy-Vertrag hingewiesen.
Einer nicht-öffentliche Rüge erhielt darüber hinaus die "Marburger Neue Zeitung" wegen eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht: In einer Collage aus Schlagzeilen der vergangenen zehn Jahre hatte sie zwei Zitate über einen Missbrauchsverdacht gegen ein Behindertenheim verwendet, der jedoch nicht erhärtet wurde.
Insgesamt befasste sich der Presserat mit 88 Beschwerden und sprach neben den vier Rügen 13 Missbilligungen und 19 Hinweise aus. In fünf Fällen wurden auf Maßnahmen verzichtet, da die Redaktionen ihre Fehler bereits selbst berichtigt hatten.