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Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur:
Provider werden zur besseren Kunden-Kommunikation verpflichtet

Liefert der Internet-Provider tatsächlich die zugesicherte Geschwindigkeit ab? Die neue "Transparenzverordung" verpflichtet die Anbieter, ihre Kunden besser zu informieren.

Text: W&V Redaktion

2. Dezember 2016

Ein Streitpunkt mit den Anbieter ist die Internet-Geschwindigkeit. Kunden können das Messangebot der Bundesnetzagentur, www.breitbandmessung.de, nutzen.
Ein Streitpunkt mit den Anbieter ist die Internet-Geschwindigkeit. Kunden können das Messangebot der Bundesnetzagentur, www.breitbandmessung.de, nutzen.

Foto: Screenshot Breitbandmessung.de

Telefon- und Internet-Anbieter müssen Kunden künftig umfassender und verständlicher über ihre Verträge informieren. Zudem erhalten die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten. Das sieht die "Transparenzverordnung" der Bundesnetzagentur vor, die am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde.

Danach müssen die Unternehmen ihre Kunden noch vor Vertragsabschluss übersichtlich über wesentliche Vertragsinhalte aufklären. In der monatlichen Rechnung müssen zudem Details wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufgeführt werden.

Ferner sollen sich die Kunden ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Die Anbieter sind damit auch verpflichtet, die Verbraucher auf Prüfungsmöglichkeiten wie das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de hinzuweisen. (dpa)


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W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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