Doch bedeutet das keineswegs, dass Dolce & Gabbana nicht eine ähnliche Schlappe verkaufen darf. Puma hat das Design nicht schützen lassen, wie der Senat erläuterte. Und einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb durch die Italiener sehen die Richter auch nicht. Denn einerseits handelt es sich nicht um eine direkte Kopie: "Schon die Untersohle ist unterschiedlich gestaltet", sagte Cassardt. Die Italiener verwenden echtes Leder und echten Nerz, Puma Kunstfell.

Und außerdem besteht nach Einschätzung des Senats auch keinerlei Verwechslungsgefahr: Die Italiener haben ihren Schriftzug gleich doppelt auf der Badelatsche angebracht. "Eine unmittelbare Täuschung liegt nicht vor", stellte Cassardt fest.

Der von Puma beauftragte Anwalt Jens Hilger argumentierte vergeblich, dass die Unterschiede beider Modelle für die Kunden beim Verkauf im Internet nicht offensichtlich seien: "Ich glaube nicht, dass der Verbraucher das so feststellen kann."

Doch damit fand der Anwalt kein Gehör. Dabei ähneln sich die Schlappen nicht nur vom Design: "In ihrer eigentlichen Funktion als so genannte Badelatschen sind beide Schuhe nicht zu gebrauchen", stellte Richter Cassardt fest.

Carsten Hoefer, dpa


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Autor: W&V Redaktion

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