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Rechtsstreit: Caroline unterliegt der "Bunten"

Caroline von Monaco muss die Erwähnung ihres Urlaubsortes in einem Artikel dulden. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem weiteren Rechtsstreit zwischen der Monegassin und der "Bunten" zugunsten der Burda-Zeitschrift.

Text: Julia Kloft

22. Dezember 2011

In einem von zahlreichen Rechtsstreits zwischen Caroline von Monaco und der Klatschzeitschrift "Bunte" hat die Monegassin den Kürzeren gezogen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, sie müsse die Erwähnung ihres Urlaubsortes in einem Artikel dulden. Ihr Persönlichkeitsrecht sei durch die namentliche Nennung in einem Text über eine Skiregion nicht verletzt worden. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa.

Der Persönlichkeitsschutz bei einer Wortberichterstattung reiche nicht so weit wie bei der Veröffentlichung von Bildern, begründet das Gericht seine Entscheidung. Die Erwähnung des Urlaubsortes berühre nicht die Intimsphäre, sondern nur die "äußere Privatsphäre". Damit hatte eine Verfassungsbeschwerde des Burda-Verlags gegen eine vorangegangene Entscheidung des Kammergerichts Berlin Erfolg. Die Verfassungsrichter betonten, dass für Wortberichte ein großzügigerer Maßstab gelte als bei der Veröffentlichung von Fotos.

Der besagte Artikel über die Skiregion Arlberg war im Jahr 2007 erschienen. Caroline hatte gegen den Beitrag im Reiseteil der "Bunten" geklagt, in dem es hieß: "Dauergast Caroline von Monaco fährt jedes Jahr in Zürs Ski - meist mit Familie. Sie gibt sich unauffällig und trägt deshalb ihre Skier selbst."

Das Kammergericht Berlin hatte die Veröffentlichung untersagt. Das Verfassungsgericht entschied jedoch in einem einstimmigen Kammerbeschluss: Der Schutz der Meinungsfreiheit habe in diesem Fall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht. "So kann es zur Meinungsbildung des Lesers beitragen zu wissen, ob und welche Prominente ein Urlaubsgebiet besuchen, um dann für sich zu entscheiden, ob dieses Urlaubsgebiet für ihn interessant sein könnte", heißt es in der Begründung. Zudem stehe die Erwähnung Carolines nicht im Zentrum des Artikels, sondern habe nur "illustrierende Bedeutung" im Rahmen der Berichterstattung über das Skigebiet.

Caroline liefert sich seit Jahren juristische Auseinandersetzungen mit der deutschen Unterhaltungspresse. Im Jahr 2004 hatte Caroline von Hannover vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich wegen der Veröffentlichung von Fotos in mehreren deutschen Zeitschriften geklagt.


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Autor: Julia Kloft

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